Beschlussvorlage - 12/174/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Befreiungsantrag für die Fällung einer Buche
Befreiungsantrag von der Ersatzanpflanzung
Eichhörnchenweg 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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21.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützen Buche auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 7“.
Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für den Verzicht der notwendigen Ersatzanpflanzung von zwei einheimischen Laubbäumen auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 7“.
Beschluss 3:
Für die gefällte Buche ist gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 7“ vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Buche auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 7“. Die Buche hat einen Stammumfang von 2,70 m. Wie die beiligenden Fotos zeigen, ist der Baum durch den Befall mit dem Pilz Hallimasch geschädigt. Ein Baumgutachten liegt nicht vor.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Nach dem B-Plan sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt.
Die Gründe für den Befreiungsantrag auf Verzicht der Ersatzanpflanzung sind auf Seite 5 des Antrages aufgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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