Beschlussvorlage - 12/177/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Zaunes und einer Toranlage mit einer Höhe von 1,20 m auf dem Grundstück „Otternweg 2a“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 für die Errichtung eines Zaunes und einer Toranlage mit einer Höhe von 1,20 m auf dem Grundstück „Otternweg 2a“.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Austausch einer Tor- und Zaunanlage für das Grundstück „Otternweg 2a“. Der Doppelstabmattenzaun soll in grüner Ausführung mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden. Die Toranlage soll in offener Ausführung in Metall mit einer Höhe von 1,20 m errichtet werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im Teil B unter den örtlichen Bauvorschriften Ziffer 2.1 ist festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig sind.
Für die Überarbeitung des Bebauungsplanes ist für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Aufstellungsbeschluss gefasst und eine Veränderungssperre erlassen worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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