Beschlussvorlage - 12/182/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 11.10.2017 wurde der Wunsch geäußert, den Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 21.11.2017 aufzunehmen. Weitere Hintergründe des Beratungsbedarfes sind dem FD Planen und Bauen nicht bekannt.

 

Friedrichsruh befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und steht in seiner Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Von der oberen Denkmalschutzbehörde ist die abschließende Bearbeitung des Bauensembles „Sachgesamtheit Friedrichsruh“ noch nicht erfolgt. Der Denkmalwert, z. B. der Häuser „Ödendorfer Weg 1, 2, 3 begründet sich durch den historischen und städtebaulichen Kontext der Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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