Beschlussvorlage - 03/099/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Bussardweg
Fällung eines Baumes (Stieleiche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.12.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen einer Stieleiche sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes
Nr. 18 bezüglich der „Pflanz- und Erhaltungsgebote (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“, zu erteilen. Eine Ersatzpflanzung (Steileiche) im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“, wenn möglich, auf dem zu erhaltenden Knick, erfolgen. Sollte dies aufgrund des Pilzbefalles nicht möglich sein, ist die Stieleiche an einer anderen Stelle auf dem Grundstück anzupflanzen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag mit Schreiben vom 03.09.2017 auf Fällung einer Stieleiche auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“ gestellt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt. Es wurde ein fundiertes Gutachten für die weiteren Beratungen vom Antragsteller gefordert.
Mit Schreiben vom 24.11.2017 wurde das geforderte Gutachten vom Antragsteller eingereicht und ist der Vorlage beigefügt.
Auf die zur Sitzung vom 19.09.2017 mit der Vorlage 03/077/2017 bereits vorgelegten Unterlagen wird verwiesen.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 18
der Gemeinde Dassendorf.
Die Stieleiche befindet sich im Bereich des zu erhaltenden Knicks als sogenannter Überhalter auf der westlichen Grundstücksseite.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 18
bezüglich der „Pflanz- und Erhaltungsgebote“ (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Bemerkung:
Lt. Bebauungsplan Nr. 18 (Ziffer 3.00) sind Überhälter (z.B. Knickeichen) im Abstand von ca. 50 m zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, dass eine Ersatzpflanzung (Steileiche) im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Bussardweg 10/12“, wenn möglich, auf dem Kick zu pflanzen ist. Sollte aufgrund des Pilzbefalles eine Ersatzpflanzung auf dem Knick nicht möglich sein, ist die Steileiche an einer anderen Stelle auf dem Grundstück anzupflanzen.
