Beschlussvorlage - 12/190/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Carports
Am Kiefernschlag 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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10.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Am Kiefernschlag/Rehkoppel“ für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 18“ zu erteilen.
Der Carport darf nur mit Vorliegen der Ausnahmegenehmigung durch die Untere Forstbehörde für die Unterschreitung des Waldabstandes errichtet werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Am Kiefernschlag/Rehkoppel“ für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück „Am Kiefernschlag 18“. Das Grundstück grenzt mit seiner westlichen und südlichen Grenze an eine Waldfläche an. Es befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Carport ist gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1b LBO verfahrensfrei. Aufgrund der Unterschreitung des Waldabstandes ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Hierfür wurde der Antrag an die Bauaufsicht weitergeleitet, welche die Untere Forstbehörde beteiligt. Diese Entscheidung obliegt nicht der Gemeinde Aumühle.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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470,4 kB
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