Beschlussvorlage - 03/001/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Mühlenweg
Neubau eines Einfamilienwohnhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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30.01.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses sowie der beantragten Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B – Text Ziffer 4)“ sowie der „Dachneigung“ von 30° auf 23 ° und der Abweichung (ca. 1,60 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück
„Mühlenweg 4“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück „Mühlenweg 4“ gestellt. Des Weiteren soll eine genehmigungsfreie Garage errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 a der
Gemeinde Dassendorf.
Hierzu werden Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B - Text Ziffer 4.00)“ sowie von der „Dachneigung“ beantragt. Die Dachneigung ist im B-Plan mit 30°- 50° festgesetzt.
Hier wird eine Dachneigung von 23° beantragt.
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung beantragt.
Es ist eine Außenwandhöhe von ca. 2,60 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,60 m vor.
Bemerkung
Es wurde bereits in der PLA-Sitzung am 25. Juli 2017 einer Bauvoranfrage mit den Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B-Text Ziffer 4.00)“,
der „Dachneigung“ von 30 ° auf 23° sowie der Abweichung von der Gestaltungssatzung (ca. 1,47 m) beschlossen, das Einvernehmen zu erteilen.
