Beschlussvorlage - 03/001/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses sowie der beantragten Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B – Text Ziffer 4)“ sowie der „Dachneigung“ von 30° auf 23 ° und der Abweichung (ca. 1,60 m) von der Gestaltungssatzung auf dem Grundstück
Mühlenweg 4“, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Mühlenweg 4“ gestellt. Des Weiteren soll eine genehmigungsfreie Garage errichtet werden.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 a der
Gemeinde Dassendorf.

Hierzu werden Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B - Text Ziffer 4.00) sowie von der „Dachneigung“ beantragt. Die Dachneigung ist im B-Plan mit 30°- 50° festgesetzt.

Hier wird eine Dachneigung von 23° beantragt.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

Hierzu wird eine Abweichung von § 2 der Gestaltungssatzung beantragt.
Es ist eine Außenwandhöhe von ca. 2,60 m vorgesehen. Demnach liegt hier eine Abweichung in Höhe von ca. 1,60 m vor.

 

Bemerkung

Es wurde bereits in der PLA-Sitzung am 25. Juli 2017 einer Bauvoranfrage mit den Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der „Nebenanlagen und Garagen (Teil B-Text Ziffer 4.00)“,
der „Dachneigung“ von 30 ° auf 23° sowie der Abweichung von der Gestaltungssatzung (ca. 1,47 m) beschlossen, das Einvernehmen zu erteilen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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