Beschlussvorlage - 12/097/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlüsse zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1)     Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.11.2013 wird um die Bevollmächtigung des Bürgermeisters erweitert, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 gem. HOAI, die im Zusammenhang mit dem Ausbau/Teilausbau der Bürgerstraße sowie dem Bau von Parkplätzen in der unmittelbaren Umgebung stehen, nach erfolgter Ausschreibung als stufenweise Beauftragung, zu erteilen.

Die Deckung erfolgt über die bereits im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro für den Ausbau der Bleicherstraße oder der Ernst-Anton-Straße.

2)     Weidenstieg

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 gem. HOAI nach erfolgter Ausschreibung als stufenweise Beauftragung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Deckung erfolgt über die bereits im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro für den Ausbau der Bleicherstraße oder der Ernst-Anton-Straße.

3)     Bleicherstraße

Die Gemeindevertretung beschließt, die Bleicherstraße im Rahmen der Straßenreparaturmaßnahmen 2015 reparieren zu lassen.

4)     Sachsenwaldstraße

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Deckung erfolgt über die bereits im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro für den Ausbau der Bleicherstraße oder der Ernst-Anton-Straße.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße

Die Gemeinde Aumühle beabsichtigt den Ausbau/Teilausbau der Ernst-Anton-Straße und der Bürgerstraße. Über die Ernst-Anton-Straße und die Bürgerstraße sind die Schule, zwei Kindergärten sowie die Sporthalle der Schule, die von Sportvereinen in den Abendstunden und für Veranstaltungen auch an den Wochenenden genutzt wird, erschlossen. Neben dem Ausbau/Teilausbau der Straßen ist geplant, die Verkehrsströme zur Entlastung der Anlieger, insbesondere durch den ruhenden Verkehr infolge der Sporthallennutzung, neu zu ordnen. Hierfür ist das Schaffen von Parkplätzen in unmittelbarer Umgebung erforderlich. Geeignete Flächen, die für den Bau von Parkplätzen priorisiert werden, wurden im Vorwege durch eine Arbeitsgruppe der Gemeinde festgelegt.

Im Auftrag der Gemeinde Aumühle wurde am 22.04.2014 von der Gesellschaft für Straßenanalyse mbH zum Festlegen des Ausbauumfanges die Tragfähigkeit der Straßen untersucht. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Straßen für den prognostizierten Verkehr nach einer erfolgten Deckschichtsanierung eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren erwarten lassen. Die Ernst-Anton-Straße weist lediglich zwei Schwachstellen im unteren Abschnitt zwischen dem Ende der Straße an der Schule und dem Einmündungsbereich der Bürgerstraße auf. Zudem hat die im Rahmen der Untersuchung der Oberflächenentwässerung durchgeführte hydraulische Überprüfung der Sammelleitungen ergeben, dass in diesem Abschnitt zwei Haltungen erneuert werden müssen. Daher ist für diesen Abschnitt der Ernst-Anton-Straße ein Vollausbau geplant. Die Ausgestaltung dieses Abschnittes, der Fußwege entlang der Bürgerstraße und des oberen Abschnittes der Ernst-Anton-Straße sowie der Parkplätze ist von einem zu beauftragenden Ingenieurbüro in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe festzulegen.

Für den Ausbau/Teilausbau der Straßen und dem Bau der Parkplätze ist es erforderlich, ein Ingenieurbüro mit den Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 gem. HOAI zu beauftragen. Hierzu wurden bereits Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Vergabe der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 mit dem Erstellen einer Kostenschätzung beauftragt. Nach Schaffen der erforderlichen Beschlusslagen durch die gemeindlichen Gremien erfolgt die Vergabe der Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 9 an das mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragte Ingenieurbüro. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe hat sich die Gemeinde vorbehalten, die weiteren Leistungsphasen (3 sowie 5 bis 9) nicht ausführen zu lassen, sodass seitens des beauftragten Ingenieurbüros keine Ersatzansprüche für den Wegfall der weiteren Leistungsphasen geltend gemacht werden können.

 

Auf ihrer Sitzung vom 21.11.2013 wurde von der Gemeindevertretung der Beschluss gefasst, 350.000,- Euro für den Ausbau der Bleicherstraße oder der Ernst-Anton-Straße im Vermögenshaushalt zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister wurde mit Beschlussfassung ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bleicherstraße und der Ernst-Anton-Straße stehen, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Dieser Beschluss ist dahingehend zu ergänzen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird, Aufträge, die im Zusammenhang mit dem Teilausbau der Bürgerstraße sowie dem Bau von Parkplätzen stehen, zu vergeben.

 

Weidenstieg

Aufgrund des Zustandes des Weidenstieges sowie der dringend erforderlichen Sanierung der Oberflächenentwässerung ist eine Reparatur der Straße wirtschaftlich nicht vertretbar und sollte in 2015 ausgeführt werden. Des Weiteren wurde auf einem Ortstermin festgestellt, dass LKW im Kurvenbereich vor Haus-Nr. 9 aufgrund des engen Innenradius über den Bordstein und die sich daran anschließende Rasenfläche fahren. Es ist daher erforderlich, die Straße in diesem Bereich entsprechend der Schleppkurven für die im Weidenstieg verkehrenden LKW anzupassen.

Für die erforderlichen Ausbauarbeiten liegt derzeit keine Kostenschätzung vor. Zum Erlangen der Planungssicherheit des Haushaltes 2015 und der Voraussetzung des Ausbaus in 2015 wird daher empfohlen, ein Ingenieurbüro analog zum Ausbau der Ernst-Anton-Straße und der Bürgerstraße zu beauftragen. Die Deckung erfolgt über die bereits im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro für den Ausbau der Bleicherstraße oder der Ernst-Anton-Straße.

Bleicherstraße

Gemäß vorliegendem Bericht der Gesellschaft für Straßenanalyse mbH bezüglich der am 22.04.2014 ausgeführten Tragfähigkeitsuntersuchung wurde kein durchgehender Verstärkungsbedarf der Straße festgestellt. Lediglich bei Station 250 wird aufgrund einer lokalen Schwachstelle ein Verstärkungsbedarf von 1,5 cm empfohlen. Ein Ausbau der Straße ist daher nicht erforderlich.

Die festgestellten Oberflächenschäden in Form von Rissen und Flickstellen sowie die lokale Schwachstelle werden im Rahmen der Straßenreparaturarbeiten 2015 mittels Verschleißschichterneuerung behoben. Nach dem Fräsen werden die von Oberflächenschäden geprägten Bereiche lokal gesondert repariert sowie der Untergrund im Bereich der lokalen Schwachstelle auf das Vorliegen von Tragfähigkeitsproblemen untersucht.

Neben den Reparaturarbeiten ist angedacht, den Einmündungsbereich der Straße Mittelweg in Verbundpflaster auszubilden sowie einen zusätzlichen Straßeneinlauf mit Sandfang im Bereich des Wendehammers am Ende der Straße setzen zu lassen.

Sachsenwaldstraße

Aufgrund des Umfanges der Ausbaumaßnahme und der bereits für das Jahr 2015 vorgesehenen, umfangreichen Ausbau- und Reparaturmaßnahmen ist das Umsetzen aus Kapazitätsgründen in der Betreuung durch Mitarbeiter des Amtes erst in 2016 möglich. Es wird daher empfohlen, ein Ingenieurbüro analog der Maßnahmen Ausbau/Teilausbau Ernst-Anton-Straße und Bürgerstraße sowie dem Ausbau der Straße Weidenstieg zu beauftragen, um Planungssicherheit für den Haushalt 2016 und der Voraussetzung des Ausbaus in 2016 zu schaffen.

Die Deckung erfolgt über die bereits im Haushalt 2014 bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro für den Ausbau der Bleicherstraße oder der Ernst-Anton-Straße.



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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