Beschlussvorlage - 03/052/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, die Genehmigung nach der „Erhaltungssatzung“ (TEIL B – TEXT Punkt 1.00) für den teilweisen Ausbau der Stallanlage zu 2 Wohnungen auf dem Grundstück „Bundesstraße 10“, zu erteilen.

 

 

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 für die im nördlichen und südlichen Bereich vorgesehenen Dachgauben bzgl. der „Dachgauben“ und der „Fensteröffnungen“ (TEIL B – TEXT Punkt 2.00) auf dem Grundstück „Bundesstraße 10“, zu erteilen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wurde ein Antrag auf teilweisen Ausbau der Stallanlage zu zwei Wohnungen auf dem Grundstück Bundesstraße 10“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 der
Gemeinde Dassendorf.

 

Gemäß Bebauungsplan Nr. 8 bedarf es einer Genehmigung für den Abbruch, der Änderung oder der Nutzungsänderung sowie der Errichtung baulicher Anlagen innerhalb der festgesetzten Flächen für die Erhaltung von erhaltenswerten Gebäuden
(TEIL B – TEXT Punkt 1.00 „Erhaltungssatzung“).

 

Für die im nördlichen und südlichen Bereich vorgesehenen Dachgauben bedarf es einer Abweichung des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der „Dachgauben“ und der „Fensteröffnungen“ (TEIL B – TEXT Punkt 2.00).

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

 

 

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