Beschlussvorlage - 12/134/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Teilung des Grundstücks sowie zusätzliche Bebauung
Otternweg 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.08.2018
| |||
|
●
Bereit
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie eine zusätzliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 BauGB für eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ aufgrund der Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie einer zusätzlichen Bebauung mit einem Einfamilienhaus
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Teilung des Grundstücks Otternweg 3 sowie für den Bau eines weiteren Einfamilienhauses.
Zurzeit ist lediglich die Teilung des Grundstücks geplant. Laut Antrag werden die Mindestgrundstücksgrößen eingehalten.
Die abgeteilte Fläche würde vom zukünftigen Eigentümer zunächst als Spiel- und Grünfläche genutzt werden, jedoch möchte dieser die Sicherheit haben, diese Fläche später auch bebauen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
922,9 kB
|
