Beschlussvorlage - 12/134/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie eine zusätzliche Bebauung mit einem Einfamilienhaus.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 BauGB für eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ aufgrund der Teilung des Grundstücks Otternweg 3 (Flurst. 2/41 der Flur 49 sowie einer zusätzlichen Bebauung mit einem Einfamilienhaus

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Teilung des Grundstücks Otternweg 3 sowie für den Bau eines weiteren Einfamilienhauses.

 

Zurzeit ist lediglich die Teilung des Grundstücks geplant. Laut Antrag werden die Mindestgrundstücksgrößen eingehalten.

Die abgeteilte Fläche würde vom zukünftigen Eigentümer zunächst als Spiel- und Grünfläche genutzt werden, jedoch möchte dieser die Sicherheit haben, diese Fläche später auch bebauen zu können.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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