Beschlussvorlage - 12/083/2014-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Für das Gebiet: „Östlich Bismarckallee ab Rathaus, nördlich Alte Hege, westlich Berliner Platz und Birkenstraße“ soll die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ aufgestellt werden.

 

Planungsziel ist die Änderung der Gebietsausweisung von „Reinen Wohngebiet“ in „Allgemeines Wohngebiet“.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich gekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigen Verfahren ohne Durchführung einer Umweltplanung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“ für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1,

21521 Dassendorf, erfolgen.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde Aumühle beabsichtigt, das erste Obergeschoss und das Dachgeschoss des Rathauses in der Bismarckallee 21 als Arztpraxis zu vermieten.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Im Bebauungsplan ist das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf Rathaus ausgewiesen.

 

Eine Nutzungsänderung von Gemeinbedarf Rathaus in Arztpraxis ist nach rechtlicher Darlegung der Bauaufsicht nicht zulässig.


Die Gemeinde Aumühle beabsichtigt daher den Bebauungsplan Nr. 7 zu ändern.

 

Nach Rücksprache mit der Bauaufsicht wird vorab eine Genehmigung für eine befristete Nutzungsänderung auf 5 Jahre erteilt, wenn die Gemeinde Aumühle die Zustimmung aller direkten Nachbarn eingeholt hat und im Rahmen der Bauleitplanung die Anschreiben an die berührten Behörden und Träger der öffentlichen Belange versendet hat.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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