Beschlussvorlage - 12/152/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Satzungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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25.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung Aumühle den Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11a durch die Gemeindevertretung Aumühle ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Aumühle hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 für den Bebauungsplan Nr. 11a den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 20.12.2016 beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 03.01.2017 – 03.02.2017. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geplanten Erweiterung des Spielplatzes wurde die Anordnung der Stellplätze verändert. Die Unterlagen lagen erneut vom 29.06.2018 bis zum 30.07.2018 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 29.06.2018 erneut beteiligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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