Beschlussvorlage - 03/100/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Evangelische Kindertagesstätte Dassendorf
Hier: Personalentwicklungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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06.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die evangelische Kindertagesstätte Dassendorf bei der Personalentwicklungsmaßnahme „Quereinstieg“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, alternativ mit PiA (praxisintegrierte Ausbildung) ab 01.08.2019, im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung zu unterstützen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bundesregierung plant, einen Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsplätze einzurichten. Zur Umsetzung werden päd. Fachkräfte benötigt.
Daneben plant die Landesregierung eine Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels.
Auch hier werden päd. Fachkräfte benötigt werden. Der Markt um diese Berufsgruppe wird sich damit immer weiter verschlechtern.
Die ev. Kindertagesstätte möchte zur eigenen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Personalentwicklungsmaßnahmen investieren.
Sofern die drei Standortgemeinden dem zustimmen, soll ein aktuelles Zuschussprogramm dafür genutzt werden, wie es auch die Gemeinde Hamwarde nutzen wird.
Beispiel Quereinstieg:
Die Gemeinde Hamwarde stellt eine angehende Fachkraft als Quereinsteigerin ein. Diese arbeitet mind. 18 Wochenstunden in der KiTa an drei Tagen; die anderen Tage geht sie zur Schule im BBZ Mölln.
Nach zwei Jahren ist sie SPA-Fachkraft und kann entsprechend auf den Personalschlüssel angerechnet werden; ein Jahr später Erzieher/-in.
Monatliche Kosten: ca. 1.250 Euro (Arbeitgeberbrutto) Eingruppierung nach TVöD = S 3
Dazu können für die ersten beiden Jahre Zuschüsse beantragt werden.
Kosten der KiTa:
Eigenanteil 1. Schuljahr mtl. ca. 350 Euro / p.a. 4.200 Euro bei 18 WoStd.
Eigenanteil 2. Schuljahr mtl. ca. 800 Euro / p.a. 9.600 Euro bei 18 WoStd.
SPA-Personalkosten, so auch eingesetzt und berücksichtigt auf Personalschlüssel nach KiTaVO.
Dieses Modell möchte auch die ev. KiTa Dassendorf in diesem Schuljahr nutzen; ab 01.08.2019 wird es das Zuschussmodell nicht mehr geben.
Das BBZ Mölln ermöglicht noch einen Einstieg in den Unterricht im laufenden 1. Schulhalbjahr. Insofern kann hier eine kurzfristige Genehmigung der Standortgemeinden zur anteiligen Finanzierung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten die Teilnahme ermöglichen.
Unter Quereinsteiger/-innen versteht man Fachkräfte anderer Berufsgruppen, die sich nun entschieden haben, Pädagogen zu werden.
Beispiel PiA:
Ein vergleichbares Modell kann auch bei Schüler/-innen gewählt werden, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Dann dauert die schulische Ausbildung zur Erzieherin zwei Jahre länger (Bezahlung mit SPA-Abschluss als SPA entsprechend Stundenkontingent in der Einrichtung).
Hier könnte die Bezahlung an das Ausbildungsentgelt der Verwaltungsfachangestellten angelehnt sein:
1. Schuljahr = 970 Euro brutto.
2. Schuljahr = 1.020 Euro brutto
Ab dem 3. Jahr: Bezahlung als SPA mit 20 WoStd. – Entlohnung analog der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 1.200 Euro Arbeitgeberbrutto.
Kosten der Gemeinden:
1. Schuljahr mtl. ca. 970 Euro / p.a. 11.640 Euro
2. Schuljahr mtl. ca. 1.020 Euro / p.a. 12.240 Euro
3. - 5. Schuljahr mtl. ca. 1.200 Euro / p.a. 14.400 Euro.
Das Modell PiA soll ab 01.08.2019 kreisweit realisiert werden. Vgl. inhaltlich hierzu anliegenden Auszug aus "Kindergarten heute".
Es ist angedacht, die teilnehmenden KiTas (Quereinstieg und PiA) mit einem Qualitätsmerkmal in der Zuschussmatrix ab dem Zuschussjahr 2019 zu berücksichtigen, sodass auch darüber tlw. die Kosten finanziert werden können (bitte die Erwartungen nicht zu hoch ansetzen: das Zuschussbudget des Landes und des Kreises erhöht sich dadurch leider nicht; das Verhältnis bei der Verteilung der Zuschüsse verschiebt sich zugunsten der Praxis-KiTas).
Für die KiTa bedeutet die Praxisanleitung sowohl für das Modell Quereinstieg wie für PiA, dass eine Erzieherin als Praxisanleiterin qualifiziert wird (über das BBZ Mölln).
Die Praxisanleiterin begleitet die Schülerin bzw. den Schüler während der Anwesenheit in der KiTa, schreibt Beurteilungen / Zeugnisse.
Insofern entfallen hier Stundenanteile der Praxisanleitung zusätzlich zu den Personalkosten für die angehende Fachkraft.
Die ev. Kirchengemeinde rechnet für das Jahr 2019 mit insgesamt ca. 9.600 Euro „Mehr“ Kosten, die nicht durch anderweitige Zuschüsse gedeckt sind.
Für das Jahr 2018 werden die nicht im HH 2018 eingeplanten Kosten durch die krankheitsbedingten ungewollten Personalkosteneinsparungen kompensiert (vgl. eigene Berichtsvorlage).
Eine Anrechnung auf den Fachkraft-Kind-Schlüssel ist derzeit nicht möglich. Evtl. übernimmt das Land Schleswig-Holstein hier die Regelungen aus Baden-Würtemberg (40 %). Dazu muss jedoch die Kindertagesstättenverordnung geändert werden, in der der Fackkraft-Kind-Schlüssel geregelt ist.
Anlagen
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(wie Dokument)
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953,6 kB
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