Beschlussvorlage - 12/180/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Liegenschaftsausschuss beschließt die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen an die jeweils aktuelle Wohnungsverwaltung nach den in dem aktualisierten Verfahren zur Wohnungsvergabe der gemeindeeigenen Wohnungen Aumühles genannten Regelungen und Kriterien zu übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Sitzung des Sozial- und Liegenschaftsausschusses vom 25.03.2014 wurde ein neues Verfahren zur Vergabe der gemeindeeigenen Wohnungen beschlossen. Ein solches Verfahren sollte regelhaft überprüft und angepasst werden. Als Beratungsvorlage liegt nun ein durch den Ausschussvorsitzenden und seiner Stellvertreterin angepasstes Verfahren zur Wohnungsvergabe der gemeindeeigenen Wohnungen Aumühles vor.

 

Verfahren zur Wohnungsvergabe der gemeindeeigenen Wohnungen Aumühles

 

• Jede freie gemeindeeigene Wohnung wird wie folgt ausgeschrieben: Zeitgleich mit der Bekanntgabe durch die Wohnungsverwaltung im Internet werden freie Wohnungen in den Bekanntmachungskästen im Ort ausgehängt (dort mit Angabe des Besichtigungstermins, damit Interessierte sich auf den Termin einstellen können). Auf der Aumühler Seite im Sachsenwalder wird, möglichst immer an gleicher Stelle, darauf hingewiesen, dass freie Wohnungen in den Kästen und im Internet bekannt gemacht werden (aktuell: www.theodor-schoene.com).

 

• Interessenten melden sich bei der Wohnungsverwaltung (Telefon 040-23 61 04 20 – aktuell: Herr Lumpe)

 

• Die Prüfung der Bewerber*innen auf Eignung erfolgt im Rahmen der marktüblichen Kriterien, z.B. Bonitätsprüfung, etc.

 

• Gibt es mehrere Bewerber*innen, werden sie in folgender Reihenfolge berücksichtigt: für oder in Aumühle ehrenamtlich tätige Personen, z.B. Mitglieder der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, andere Aumühler*innen, Geflüchtete, Personen mit familiären oder beruflichen Verbindungen zu Aumühle

 

• In Zweifelsfragen wendet sich der Verwalter an die / den Vorsitzende/n des Sozial und Liegenschaftsausschusses oder ihre /seinen Vertreter*in.

 

• Die Wohnungsverwaltung berichtet dem Sozial- und Liegenschaftsausschuss einmal im Halbjahr über den Stand der Vermietungen und über den Stand nicht vermieteter Wohnungen.

 

• Der Ausschuss behält sich vor, im Bedarfsfall die Prioritätenlisten zu konkretisieren und anzupassen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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