Beschlussvorlage - 12/165/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Anbaus am Sport- und Jugendheim mit 2 Vollgeschossen auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“.

 

Hinweis: Die Bauaufsicht möge bitte prüfen, ob der teilweise Abbruch und Neubau des Vereinsheims Auswirkungen auf den Altanlagenbonus des Sportplatzes hat. Sollte dies der Fall sein, so müsste das Vorhaben erneut beraten werden.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“ wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Anbaus am Sport- und Jugendheim mit 2 Vollgeschossen mit den Maßen 18 x 20 m gestellt.

Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Hinweis: Die Zeichnung ist leider in einer sehr schlechten Qualität eingereicht worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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