Beschlussvorlage - 12/175/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Eiche auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“ im Rahmen eines Bauantrages in Aussicht.

Der Baum darf erst nach Erteilung einer Baugenehmigung gefällt werden. Eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan 2 ist dann vorzunehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antragsteller hat gegen den Vorbescheid für die Bebauung des Grundstückes „Kuhkoppel“ Widerspruch eingelegt. Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses wurde seitens des Bauausschusses in der Sitzung am 05.07.2018 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Auflage, dass das Wohnhaus und die Terrasse sich nicht im Kronenbereich befinden dürfen.

Der Antragsteller hat den Kronenbereich und den genauen Standort der Eiche vermessen lassen und ein Baumgutachten bei einen renommierten Baumgutachter beauftragt. Die Vermessung ergab, dass sich bereits das Bestandsgebäude im Kronenbereich der Eiche befindet und dass eine Schädigung der Eiche vorliegt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...