Beschlussvorlage - 12/192/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten doppelstämmigen Eiche auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Reduzierung der Ersatzanpflanzung von zwei auf einen Laubbaum auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“.

Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Laubbaum muss einen Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe haben, Hochstamm, 3 x verpflanzt, und ist auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ zu pflanzen.

Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Alternativ:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle lehnt den Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten doppelstämmigen Eiche auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ vorerst ab. Für die Beurteilung des Baumes hat der Antragsteller ein qualifiziertes Baumgutachten vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten doppelstämmigen Eiche auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ sowie ein Antrag auf Reduzierung der Ersatzanpflanzung.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Die 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 befindet sich derzeit in Aufstellung und es wurde eine Veränderungssperre erlassen.

 

Der Antragsteller hat eine Stellungnahme eines Baumpflegers zur Erhaltungsfähigkeit des Baumbestandes auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ vorgelegt. In einem Telefonat mit dem Büro wurde dem Amt bestätigt, dass es sich hierbei nur um ein Protokoll der Sichtprüfung handelt und nicht um ein Baumgutachten. Bei dem beantragten Baum handelt es sich um den Baum Nr. 5 in der Liste. Nach Aussage des Büros ist der Vitalitätszustand 1 – 2 nicht automatisch ein Kriterium, dass der Baum gefällt werden muss. Die beigefügten Bilder wurden vom Antragsteller zusätzlich eingereicht. 
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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