Beschlussvorlage - 03/009/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwickeln eines Liegenschaftskonzeptes für die Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ingo Jäger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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25.02.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt
zum Ermitteln von Bedarfen und Potentialen öffentlich genutzter Liegenschaften ein Konzept zu erstellen, das nicht nur die gemeindeeigenen Liegenschaften umfasst.
Möglichst unter Einwerben von Fördermitteln sollen die öffentlich genutzten Liegenschaften in ihrem Bestand erfasst und auf eine zukunftsfähige Nutzung, die sich am Bedarf der Gemeinde, ihrer Einwohner*innen und den Vereinen und Verbänden orientiert, betrachtet werden.
Insbesondere bei den Liegenschaften Am Wendel 2a (Bücherei, VHS), ehem. Kreissparkasse Sperberweg, Turnhalle mit Nebenräumen und ehem. Tennishalle ist neben diesem Verfahren gleichzeitig eine Substanzbewertung vorzunehmen und mit Empfehlungen zur weiteren Nutzung zu hinterlegen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen entsprechend inhaltlich vorbereiteten Förderantrag bei der Aktivregion Sachsenwald-Elbe zur Vorstandssitzung am 26.06.2019 vorzubereiten.
Sie wird zur Vorbereitung eines solchen Förderantrages ermächtigt, Aufträge von bis zu 10.000 EUR zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dassendorf beabsichtigt, sich mit ihrem Liegenschaftsbestand und weiterer öffentlich genutzter Liegenschaften, wie die ehem. Tennishalle, auseinandersetzen.
Auf der Grundlage des Bestandes und der heutigen Nutzung dieser Liegenschaften soll danach gefragt werden, ob Bestand, Nutzer und zukünftige Nutzung durch Einwohner*innen, Vereinen und Verbänden den Anforderungen genügen.
Untersucht werden soll die bauliche Substanz auch hinsichtlich ihrer energetischen Kennzahlen, die Lage und die auch zukünftigen Nutzungsanforderungen an die öffentlich genutzten Liegenschaften.
Unter der gewählten Überschrift eines Liegenschaftskonzeptes soll mit Hilfe eines externen Büros versucht werden, Antwort auf die Frage zu finden, wie die Gemeinde sich hinsichtlich der öffentlich genutzten Liegenschaften am ehesten aufzustellen hat.
Ziel ist es, für das Erstellen eines solchen Konzeptes Fördermöglichkeiten zu generieren.
Aus diesem Grunde kann die inhaltliche Ausrichtung eines solchen Konzeptes heute noch nicht konkreter gefasst werden, da es für Fördermöglichkeiten womöglich auf eine schwerpunktmäßige Ausrichtung ankommt. Dies wird noch zu prüfen sein.
In einem ersten Schritt soll jetzt nach einem begleitenden Büro gesucht werden, dass die Gemeinde in Frage möglicher Fördermöglichkeiten berät und die schwerpunktlichen Inhalte hilft vorzubereiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja, im Haushaltsplan 2019 sind entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen. |
