Beschlussvorlage - 12/017/2019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufgabe zur Genehmigung nach der Erhaltungssatzung für verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 63 LBO, die konform mit den Bebauungsplänen sind, auf den Bürgermeister zu übertragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Abriss von Wohngebäuden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Derzeit wird die Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle seitens des Amtes vorbereitet.

Wie bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses vom Ausschussvorsitzenden Herrn Peters berichtet wurde, würde das Bauamt eine Änderung im Bereich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Erhaltungssatzungen begrüßen.

 

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Beratungspunkte auf der Tageordnung des Bauausschusses könnte der Bauausschuss Aumühle die Aufgabe für die Erteilung der Genehmigungen nach den Erhaltungssatzungen von verfahrensfreie Bauvorhaben, die konform mit den Bebauungsplänen sind, auf den Bürgermeister übertragen. Eine direkte Übertragung auf das Amt ist nach § 5 der Amtsordnung nicht möglich.

 

Zu den verfahrensfreien Bauvorhaben gehört die Errichtung von Einfriedungen und Toranlagen, Gartenhäuser bis 30 m³ sowie Carports etc.

 

Der Verwaltungsaufwand würde sich dadurch reduzieren, dass keine Vorlagen in Allris angelegt werden müssten. Außerdem wäre diese Vorgehensweise bürgerfreundlicher, da sich die Genehmigungsdauer deutlich verkürzen würde. Der Bauausschuss würde über die Erteilung von Genehmigungen in Kenntnis gesetzt werden. 

Der Bürgermeister wünscht eine Entscheidung seitens des Ausschusses über die weitere Verfahrensweise.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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