Beschlussvorlage - 03/020/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die nachstehenden Darstellungen des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis und die Bürgermeisterin wird gebeten, eine entsprechenden Mitteilung gegenüber der Landesplanung abzugeben.
 

Die Gemeinde Dassendorf befindet sich

  • In der Metropolregion Hamburg
  • Im Bereich des Mittelzentrums Geesthacht
  • Im Ordnungsraum Hamburg.

Siedlungsentwicklung
Gemeinden in den Ordnungsräumen sind keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt in Ordnungsräumen bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 bis zu 15 Prozent.
Der Wohnungsbestand in Dassendorf beträgt 1441 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Stand: 31.12.2017/Statistikamt Nord).

Gewerbe
Alle Gemeinden können unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen.

Einzelhandel
In allen Gemeinden sollen in guter, fußläufiger erreichbarer Zuordnung zu den Wohngebieten ausreichende Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (Nahversorgung) bei guter Einwirkung in die Siedlungsstruktur abgestrebt werden.

Straßenverkehr
Im Planungszeitraum des LEP wird der Bau der Ortsumgehung Geesthacht vordringlich verfolgt.

Hamburg bleibt ein durch hohes Verkehrsaufkommen belasteter Verkehrsknotenpunkt. Die zunehmenden Verkehrsströme machen daher den Bau einer weiteren Umfahrungsmöglichkeit erforderlich.

Eine östliche Elbquerung ist im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 404 zur Bundesautobahn 21 als zweite durchgängige leistungsstarke Nord-Süd-Achse zwischen Kiel und Niedersachsen zu prüfen.

Die Gemeinde Dassendorf hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Geesthacht ihre Stellungnahme abgeben.

 

Rohstoffsicherung

Im Hinblick auf die Anforderungen der Energiewende sind im Rahmen der Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen nur solche Methoden zulässig, die keine schädlichen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt verursachen.
Der Abbau von Kohlenwasserstoffen durch Einsatz der „Fracking“-Technologie (hydraulisches Facturing) erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist damit ausgeschlossen.

 

Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung
Die Gemeinde Dassendorf mit dem Sachsenwald und den umliegenden Gemeinden liegen im Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Diese umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. 

Natur und Umwelt
In Schleswig-Holstein bestehen neben den nationalen Verpflichtungen insbesondere internationale Verpflichtungen und zwar

  • FFH, EU-Vogelschutzrichtlinie im Bereich Sachsenwald
  • Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) für Fließgewässer.

Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft
Der Sachsenwald ist als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft dargestellt.

In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführte werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Diese Gebiete sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesentwicklungsplan ist ein Fachplan der Raumordnung. Deren Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raumes aufeinander abzustimmen. So sollen Konflikte minimiert werden, wie sie zum Beispiel zwischen Flächennutzungen für Wohnen, Gewerbe, für den Erhalt von Natur- und Umwelt, den Abbau von Rohstoffen oder den Bau von Infrastruktur entstehen können.

Der Landesentwicklungsplan unter anderem für Kommunen, Verbände und andere Behörden. Die Kommunen müssen zum Beispiel die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes im Rahmen ihrer Bauleitplanung berücksichtigen beziehungsweise beachten und ihre Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) bei Bedarf anpassen.

Zum Entwurf der Planfortschreibung gibt es ein öffentliches Beteiligungsverfahren. Dort können den Trägern öffentlicher Belange auch Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme bis zum 31. Mai 2019 abgeben.

Der Plan ist unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep 01  im Internet  eingestellt.


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...