Beschlussvorlage - 12/037/2019-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 zum Bauantrag zur geänderten Höhe der Doppelgarage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 8 gemäß B-Plan Nr. 2 geschützten Laubbäumen. Hierfür ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 notwendig (16 Laubbäume). Die Qualität der Ersatzanpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“ wurde in den Sitzung des Bauausschuss am 06.03.2019 und am 02.04.2019 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen konnte bisher nicht erteilt werden, weil ein Baumgutachten gefordert wurde, für die Beurteilung der geplanten Aufschüttung im Bereich der Bäume.

 

Der Bauherr stellt einen Befreiungsantrag für die Fällung von den Bäumen Nr. 1 – 8. Hierfür wurde bereits in der Bauvoranfrage die Befreiung in Aussicht gestellt. Die Bäume Nr. 1-3 sind aufgrund des geringen Stammumfanges nicht gemäß B-Plan geschützt. Die Bäume 4 – 8 sind gemäß B-Plan geschützt, weil sie einen Stammumfang über 80 cm haben (80 cm Umfang = 25,5 cm Durchmesser). Für die Baumgruppe 6 ist kein Ersatz notwendig, weil sie sich innerhalb des Baufeldes befindet.

Bei einer Ortsbegehung des Ordnungsamtes am 06.03.2019 wurde festgestellt, dass die drei Birken südlich des Baumes Nr. 8 bereits gefällt wurden. Diese waren ebenfalls zum Erhalt festgesetzt.

Zusätzlich wird aufgrund des Baumgutachtens ein Befreiungsantrag für die Fällung der Birke westlich der Baumgruppe 1-3 gestellt.

 

Das Baumgutachten stellt fest, dass das geplante Bauvorhaben umsetzbar ist, wenn bei den Baumaßnahmen besondere Maßnahmen zum Schutz des Wurzelbereiches der Bäume durchgeführt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...