Beschlussvorlage - 12/073/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle

 

erklärt das Verwaltungsrechtsverfahren in Sachen Festsetzung der Kreisumlage 2019 für den Fall für beendet, als dass der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg den Umlagensatz rückwirkend auf den 01.01.2019 auf 34,9 % festsetzt.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat im März über eine von ihm getroffene Eilentscheidung berichtet, wonach er Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2019 eingelegt hat.

 

Mit Schreiben vom 26.03.2019 hört der Landrat die Gemeinden des Kreises über ein beabsichtigtes Senken des Umlagesatzes von 1,5 %-Punkten an, der Kreisumlagesatz würde damit rückwirkend zum 01.01.2019 auf 34,9 % der Umlagegrundlagen festzusetzen sein. Eine Beschlussfassung des Kreistages hierüber würde angestrebt.

Diese Anhörung ist nach den Regeln des Finanzausgleichsgesetzes durchzuführen.

 

Die hierzu im Einvernehmen mit den Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest und dem Forstgutsbezirk Sachsenwald abgegebene Stellungnahme wird wie das Anhörungsschreiben beigefügt.

 

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

Bei Beschlussfassung des Kreistages über den Umlagesatz iHv 34,9 % rückwirkend auf den 01.01.2019 ergeben sich Minderausgaben von rd. 60 T€ für die Gemeinde.

 

 

 

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Anlagen

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