Beschlussvorlage - 12/081/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ (hinterer Teil). Die Vorgaben des Bestandsplanes zur GRZ, GFZ und zur Anzahl an Vollgeschossen sind einzuhalten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Buche im Zufahrtsbereich sowie für die Fällung der drei Birken in Aussicht. Die Bäume dürfen erst nach Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden.

 

Für die Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 8 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der GRZ II um 35 m² in Aussicht.

 

Die Zufahrt in Kies wird bei der Berechnung der GRZ II berücksichtigt oder nicht berücksichtigt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch der Doppelgarage und des Carports sowie zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für das Grundstück „Eichhörnchenweg 10“ zu erteilen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und ein Befreiungsantrag für die Fällung der Buche im Bereich der Zufahrt und die Fällung von 3 Birken für den hinteren Bereich des Grundstückes „Eichhörnchenweg 10“. 


Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Die Aufstellung der 1. Änd. und. Erweiterung des Bebauungsplanes befindet sich im Verfahren und es ist eine Veränderungssperre erlassen worden.

 

Für die Bebauung des hinteren Grundstückes und die Fällung der Buche 1 im Zufahrtsbereich ist ein Vorbescheid vorhanden. Allerdings waren dort nicht die drei Birken eingezeichnet gewesen.

Die 4 Bäume sind gemäß Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Hierfür ist gemäß Bebauungsplan eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.
 

Aufgrund der langen Grundstückszufahrt als Pfeifenstiel wird die GRZ II bei einer Ausgestaltung mit zwei Spurplatten um 35 m² überschritten. Der Antragsteller möchte gerne wissen, ob eine Ausführung mit Kies nicht auf die GRZ II angerechnet wird.

 

Der Antragsteller hätte auch die Möglichkeit die Garage neben dem Wohnhaus zu platzieren und dieses etwas zu verschieben, dann würde sich die Hoffläche, die derzeit eine Größe von ca. 97,5 m² hat, verkleinern.

 

Hinweis:

Da es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen zu diesem Thema zwischen der Bauaussicht und dem Bauausschuss gab und die Bauaufsicht Kies nicht angerechnet hat, besteht die Möglichkeit, dies eindeutig im Bebauungsplan zu regeln.

Beispiel: Mehrfamilienhaus in der Großen Straße – hätte es die Festsetzung geben, hätten dort nicht so viele Wohneinheiten errichtet werden können, bei der vorhandenen Festsetzung von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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