Beschlussvorlage - 12/085/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird Antrag für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ sowie für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Maßen 4,0 m x 3,0 m sowie für die Umsetzung des vorhandenen Carports auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“.


Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Ursprungsplanes Nr. 2. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes und auch die der geplanten Änderung werden eingehalten. Die Terrassenüberdachung befindet sich im geplanten Baufeld. Der Carport soll auf einer Fläche umgesetzt werden, die bereits gepflastert ist. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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