Beschlussvorlage - 12/103/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Buchen Nr. 54 und 55 auf dem Grundstück „Bleicherstraße 19 b“. Für die beiden Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß der Baumschutzsatzung Aumühle vorzunehmen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Buchen auf dem Grundstück „Bleicherstraße 19b“ in Aumühle.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“. Die beiden Bäume sind Bestandteil einer geschützten Baumgruppe, die im B-Plan Nr. 9 zum Erhalt festgesetzt sind.
Wie auf den Fotos eindeutig zu erkennen ist, ist die eine Buche vollständig abgestorben und die andere Buche bereits stark geschädigt, Teile der Krone sind abgestorben.

 

In der textlichen Festsetzung Ziffer 4.1 des Bebauungsplanes Nr. 9 ist geregelt, dass die im Plan festgesetzten Einzelbäume dauerhaft zu erhalten sind. Grundsätzlich, ist die geltende Baumschutzsatzung zu beachten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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