Beschlussvorlage - 12/001/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die gestellten Fragen 1 – 4 werden wie folgt beantwortet:

  1. Abriss Bestandimmobilie und Neubau Einfamilienhaus = Ja/Nein
  2. Zulässigkeit der Kerndaten: 1 Vollgeschoss, 11,65 m x 9,60 m, Gebäudehöhe 8,49 m, Drempelhöhe im Rohbau 1,0 m, gartenseitiger Erker = Ja/Nein
  3. Zulässigkeit des Standortes: Abstand zur Straße mind. 5,0 m, östlicher Seitenabstand 3,0 m, westlicher Seitenabstand ca. 4,45 m = Ja/Nein
  4. Zulässigkeit Abmasse und Standort des Carports: Breite 5,0 – 6,0 m, Länge 8,0 m, Seitenabstand 1,5 m = Ja/Nein

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für den Abbruch der Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche sowie die Genehmigung für die Errichtung eines Carports für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“ zu erteilen

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen für die Neuanlage einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5,0 m für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses und eines Carports für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“. Die Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche soll abgebrochen werden.

 

Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11.
 

Die Detailfragen sind der Anlage zu entnehmen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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