Beschlussvorlage - 12/001/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Abbruch des Bestandshauses und Neubau eines Einfamilienhauses
Ernst-Anton-Straße 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.01.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die gestellten Fragen 1 – 4 werden wie folgt beantwortet:
- Abriss Bestandimmobilie und Neubau Einfamilienhaus = Ja/Nein
- Zulässigkeit der Kerndaten: 1 Vollgeschoss, 11,65 m x 9,60 m, Gebäudehöhe 8,49 m, Drempelhöhe im Rohbau 1,0 m, gartenseitiger Erker = Ja/Nein
- Zulässigkeit des Standortes: Abstand zur Straße mind. 5,0 m, östlicher Seitenabstand 3,0 m, westlicher Seitenabstand ca. 4,45 m = Ja/Nein
- Zulässigkeit Abmasse und Standort des Carports: Breite 5,0 – 6,0 m, Länge 8,0 m, Seitenabstand 1,5 m = Ja/Nein
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für den Abbruch der Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche sowie die Genehmigung für die Errichtung eines Carports für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“ zu erteilen
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen für die Neuanlage einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5,0 m für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses und eines Carports für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 15“. Die Bestandsimmobilien inkl. des ehemaligen Stalls/Waschküche soll abgebrochen werden.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11.
Die Detailfragen sind der Anlage zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
88,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
867,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
81,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
679 kB
|
