Beschlussvorlage - 03/010/2018-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss vom 22.11.2018 zu TOP 16 wie folgt neu:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Einführung von Kleinverträgen für die Durchführung von kleineren Straßensanierungsmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen an wassergebundenen Wegen, Banketten etc. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach erfolgter Ermittlung des wirtschaftlichsten Anbieters alle notwendigen Aufträge zur Einführung eines Kleinvertrages sowie entsprechende Aufträge zur Durchführung von Maßnahmen mit einem Einzelwert bis 25.000 € zu erteilen. Über Maßnahmen mit einem Wert über 25.000 € entscheidet die Gemeindevertretung.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf hat in Ihrer Sitzung 4/2018-2023 am 22.11.2018 zu TOP 16 einstimmig folgenden Beschluss gefasst.

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Einführung von Kleinverträgen für die Durchführung von kleineren Straßensanierungsmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen an wassergebundenen Wegen, Banketten etc. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach erfolgter Ermittlung des wirtschaftlichsten Anbieters alle notwendigen Aufträge zur Einführung eines Kleinvertrages sowie entsprechende Aufträge zur Durchführung von Maßnahmen zu erteilen.

 

Dieser oder ein ähnlicher Beschluss wurde in 7 weiteren Amtsgemeinden gefasst.

Daraufhin hat die Amtsverwaltung die Ausschreibung eines Rahmen- und Kleinleistungsvertrages für Straßen-/ Wegeunterhaltungs- und –sanierungsmaßnahmen (Kleinvertrag) erstellt und eine Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes durchgeführt.

Der Zuschlag für den Rahmen- und Kleinleistungsvertrag wurde Ende August 2019 erteilt.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung Nr. 3/2018-2023 vom 21.03.2019 zu TOP 9 eine Prioritätenliste für die Straßenunterhaltungsmaßnahme 2019 erarbeitet.

 

Nach Einführung des Rahmen-/ Kleinleistungsvertrages wurde mit der beauftragten Firma eine Ortsbegehung der vom Bauausschuss vorgeschlagenen Prioritäten zur Angebotseinholung durchgeführt.

Aufgrund dessen, dass die zu behebenden Schäden die Haushaltsmittel überstiegen, wurde nach Rücksprache zwischen Bürgermeisterin, Bauamt und Bauausschussvorsitzendem von der Bürgermeisterin folgende Maßnahmen beauftragt:

Müssenweg (Ohne Gehweg), Kreuzhornweg, Mittelweg (Kehre), Südweg Ecke Dubberskamp, Rotdornweg und Stemmkamp.

Mit diesem Auftrag über 107.000 Euro wurden die Haushaltsmittel für Straßenreparaturen 2019 ausgeschöpft.

 

Eine Ausführung der Maßnahmen war in 2019 aufgrund der Witterung und des bevorstehenden Jahreswechsel nicht mehr technisch ratsam.

 

Bei der Sitzung des Bauausschusses vom 03.12.2019 wurde unter dem TOP 9 „Straßenreparaturarbeiten 2019 und Planung für 2020 “ von den beauftragten Reparaturen berichtet und in Aussicht gestellt, dass die Priorisierung der Schäden für 2020 in einer weiteren Sitzung Anfang 2020 erfolgen sollte. Diese Sitzung fand aufgrund der Corona-Beschränkungen jedoch nicht statt.

 

Anfang 2020 wurde eine erneute Ortsbegehung mit der beauftragten Firma und Vertretern der Gemeinde durchgeführt, um weitere und teils überarbeitete Angebote einzuholen.

 

Nach letztendlicher Festlegung der zum bestehenden Auftrag hinzukommenden Maßnahmen durch den Bauausschussvorsitzenden und die Bürgermeisterin, wurden diese durch die Bürgermeisterin beauftragt und zwar:

Bornweg, Bornweg Glascontainer, Bargkoppel/B404, Gartenweg, Langenstückenweg, Pappelallee/B207 Markierungen sowie Schlaglöcher Parkplatz Spatzennest sowie Südweg Einmündung Kreuzhornweg.

 

Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen konnten in der Beauftragung Berücksichtigung finden. Einige Maßnahmen wurden zurückgestellt, da diese aufgrund des Umfanges die Sinnhaftigkeit eines Rahmen-/ Kleinleistungsvertrages übertreffen sowie mit einer Einzelauftragssumme von über 25.000 Euro die Empfehlungskompetenz des Bauausschusses nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 der Hauptsatzung übersteigen.

 

Für 2020 wurden damit Maßnahmen i.H.v. rund 100.000 Euro beauftragt. In der Haushaltsstelle stehen noch 25.000 für kurzfristige Schadensbehebungen, Markierungsarbeiten und Unterhaltung der Ampelanlagen zur Verfügung.

 

Als allgemeiner Richtwert für Einzelaufträge nach dem Kleinvertrag gilt ein Wert von rund 25.000,00 Euro.

Dieses ist jedoch nicht zu verallgemeinern, da z.B. mehrere einzelne kleinere bis größere Maßnahmen innerhalb einer Straße, z.B. Schlaglochsanierung, den Wert von 25.000 Euro übersteigen könnten, aber weiterhin nach dem Kleinleistungsvertrag sinnvoll umzusetzen sind.

 

Um hier eine größere Sicherheit zu erlagen, sollten Einzelmaßnahmen, die den Wert von 25.000,00 EURO übersteigen, durch die Gemeindevertretung gesondert beschlossen werden..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.1.6300.5100

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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