Beschlussvorlage - 14/001/2020-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Aumühle genehmigt für das Jahr 2020 den anliegenden Haushalt nebst -plan und -anlagen der Stiftung Aumühle.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach vorberatender Sitzung des Kuratoriums vom 18.05.2020 legt die Verwaltung hiermit

den Stiftungshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 zur Genehmigung vor.

Die Haushaltssatzung wird ausgeglichen vorgelegt und entspricht vollständig der

vorbereitenden Beschlussfassung des Kuratoriums.

Der Vermögenshaushalt sieht Sanierungsarbeiten am Bismarckturm vor, welche durch

einen fast vollständigen Verbrauch der allgemeinen Rücklage über 54.000 finanziert werden soll.

Der Rücklagenbestand der Stiftung beläuft sich entsprechend des festgestellten Jahresabschlusses 2019 auf 55.955,20 €.

 

Das Stiftungsvermögen in Höhe von rd. 767 TEURO liegt derzeit verwahrentgeltfrei auf dem Konto der Stiftung. Zinserträge sind nach trotz Bemühungen bei Anlage des Stiftungsvermögens derzeit nicht zu erzielen, jedenfalls nicht ohne Anlage mit Aktienanteilen. Hiergegen hat sich die Gemeinde in der Vergangenheit ausgesprochen, was nach der Regelungen des für diese öffentlich-rechtliche Stiftung auch fraglich wäre.

Selbst für den Fall einer Anlage mit Aktienanteil beläuft sich das zuletzt im Mai eingeholte Angebot auf 0,5 % p.a. für eine feste Anlage von 5 Jahren.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Deckung / Bemerkung:

Die Deckung erfolgt wie in der Vorlage und den Anlagen dargestellt.

 

 

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Anlagen

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