Beschlussvorlage - 12/100/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung es Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße 9 und 11/11a“ zu fassen.
 

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:

1. Der Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" soll für die Grundstücke „Bergstraße 9 und 11/11a geändert werden.

Planungsziel ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Multifunktionssaales sowie Räumlichkeiten für die Volkshochschule.

Weiterhin soll im Laufe des Planungsprozesses geprüft werden, ob zusätzlich eine Fläche für eine gewerbliche Nutzung mit Büroeinheiten ausgewiesen werden soll.

 

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes „Bergstraße 9“. Durch durch Ankauf des benachbarten Grundstückes „Bergstraße 11/11a“ besteht die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Standortes für gemeindliche Zwecke und evtl. einer gewerblichen Nutzung von einer Teilfläche.
Planungsziel ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Multifunktionssaales sowie Räumlichkeiten für die Volkshochschule.

Weiterhin soll im Laufe des Planungsprozesses geprüft werden, ob zusätzlich eine Fläche für eine gewerbliche Nutzung mit Büroeinheiten ausgewiesen werden soll. Ebenfalls soll thematisiert werden, ob evtl. der Neubau der „Schwesternstation Aumühle“ auf dem Grundstück möglich ist, da die räumlichen Kapazitäten in dem bisherigen Bestandsgebäude auf dem Grundstück „Große 16“ ausgeschöpft sind.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Ja
 

 

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Anlagen

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