Beschlussvorlage - 03/051/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet: "Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 der Flur 5)"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet: „Südlich der B 207, Im Dorfe (Gewerbe- u. Mischgebiet)“ soll durch die 8. Änderung für den Bereich: "Östlich Steinberg, zwischen Steinberg Nr. 7 und Nr. 9 (Flurstück 44/8 der Flur 5)" überplant werden. Planungsziele sind die Ausweisung einer Mischgebietsfläche für eine Betriebserweiterung auf einer Teilfläche sowie die Festsetzung einer landwirtschaftlichen Fläche wie bisher oder alternativ eine Fläche zur Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil die Aufstellung des Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstückes „Steinberg 7“ stellt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Dassendorf. Geplant ist eine Erweiterung der Betriebsfläche des Bauunternehmens auf einer Teilfläche des südlich angrenzenden Flurstückes 44/8 der Flur 5.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8a und c BauGB die Belange
a) der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Strukturen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und
c) der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
zu berücksichtigen.
Dies rechtfertigt die Planung für ein einzelnes Grundstück. Die Restfläche könnte als landwirtschaftliche Fläche wie bisher oder als Ausgleichsfläche festgesetzt werden.
Im südlichen Bereich soll eine 5 m breite Zufahrt festgesetzt werden, damit die restliche Grundstücksfläche erreichbar bleibt. Die Variante 2, dass die Hälfte der Restfläche einer gewerblichen Nutzung für nicht störende Gewerbebetriebe genutzt werden könnte, wurde im Planungsausschuss aus Gründen des Nachbarschutzes abgelehnt.
Eine bereits durchgeführte Artenschutzrechtliche Potentialanalyse des Grundstückes hat keinen Hinweis auf artenschutzrechtliche Konflikte ergeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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(wie Dokument)
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176,3 kB
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