Beschlussvorlage - 12/146/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung, für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ die textlichen Festsetzungen des Teil B gemäß der vorliegenden Fassung oder mit folgenden Änderungen für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verwenden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Arbeitsgruppe hat in ihrer Sitzung am 19.10.2020 Vorschläge für die textlichen Festsetzungen Teil B der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 erarbeitet.

Auf dem Entwurf der Planzeichnung ist der Teil A (Zeichnung) für die bessere Lesbarkeit unverändert übernommen worden.

 

Im Teil B sind die textlichen Änderungen farblich unterschiedlich dargestellt:

Schwarz – aus dem Ursprungsplan unverändert übernommen,

Rot – neue textl. Festsetzung, Rot mit gelber Hinterlegung – Klärungsbedarf, ob diese Festsetzung gewünscht ist,

Rot durchgestrichen mit gelber Hinterlegung – text. Festsetzung des Ursprungsplans soll gestrichen werden,

Schwarz mit grauer Hinterlegung – Klärung, ob Lärmschutz nach neuestem Stand angepasst werden soll (dann ist ein neues Lärmgutachten notwendig).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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