Beschlussvorlage - 12/303/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Emil-Specht-Allee 22
Nachtrag zur Baugenehmigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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03.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB für den Nachtrag zur Baugenehmigung vom 11.08.2010, bereits verlängert 2013, für die Umnutzung des alten Postgebäudes zu Wohnzwecken auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Nachtrag zur Baugenehmigung von 2010 für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das alte Postgebäude auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 22“ ist eine rechtskräftige Baugenehmigung von 2010 vor, die bereits 2013 verlängert wurde.
Der Eigentümer hat für den Abriss und Neubau des Gebäudes eine Bauvoranfrage gestellt, welche im Bauausschuss am 28.10.2014, Vorlage 12/140/2014, beraten wurde. Vom Kreis wurde diese negativ beschieden, wogegen der Bauherr Widerspruch eingelegt hat. Dieser ist bis heute nicht abschließend beschieden worden.
Das Amt und der Antragsteller haben sich zwischenzeitlich darauf geeinigt, dass das gesamte Gebäude vom Amt auf vorerst 5 Jahre befristet angemietet wird und zur Unterbringung von Asylbewerbern dienen soll. Insgesamt sollen in drei Wohnungen max. 30 Personen untergebracht werden.
Für den Umbau der Wohnungen für die Unterbringung für Asylbewerber ist ein Nachtrag notwendig. Das Dachgeschoss wird im Nachtrag nicht mehr für Wohnzwecke umgebaut und auch die äußere Fassadengestaltung bleibt unverändert, es werden keine Balkone oder Loggien errichtet. Lediglich im Inneren werden Trockenbauwände und zusätzliche Sanitäranlagen eingebaut.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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558,5 kB
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