Beschlussvorlage - 12/194/2014-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der gem. B-Plan Nr. 2 geschützten Rotbuche auf dem Grundstück Eichenweg 2.

 

Für die zu fällende Rotbuche ist eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Eichenweg 2 vorzunehmen. Als Ersatzpflanzung sind ein einheimischer Laubbaum und eine Kiefer zu pflanzen. Einer der beiden Bäume ist im Vorgarten anzupflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen.

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Fotos, Kaufbeleg).
 



Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Rotbuche mit einem Stammumfang von 2,95 m in 1,20 m Höhe für das Grundstück Eichenweg 2. Der Befreiungsantrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 15.01.2015 beraten (siehe Vorlage Nr. 12/194/2014). Die Entscheidung wurde zurückgestellt. Die Entwicklung des Baumes sollte in der kommenden Vegetationsperiode beobachtet werden. Im August 2015 fand ein Ortstermin zur Beurteilung des Baumzustandes statt. Fotos und das Ergebnis der Beurteilung sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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