Beschlussvorlage - 03/090/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf erlässt

 

die der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beigefügte Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung Ausbaubeitragssatzung).

 

 

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Sachverhalt

 

Das Erheben von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz SH befindet sich seit vielen Jahren in der öffentlichen Diskussion.

Das Mitfinanzieren von Kosten für Aus- und Umbau sowie die Erneuerung von (vereinfacht) Straßen durch die dadurch bevorteilten Grundstückseigentümer findet sowohl bei Eigentümern als auch bei den politisch Verantwortlichen immer weniger Rückhalt und Akzeptanz.

 

Hierauf hat auch der Landesgesetzgeber reagiert und die vormals in der Gemeindeordnung verankerte Pflicht zum Erheben von Ausbaubeiträgen nach den §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz SH abgeschafft.

Die übrige Rechtslage insbesondere im Haushaltsrecht ist auf die entfallende Rechtsverpflichtung zum Erheben dieser Beiträge abgestellt worden. Es finden sich keine Benachteiligungen solcher Gemeinden, die keine Ausbaubeiträge erheben, bei den Sonderbedarfszuweisungen und auch in der sog. „Giftliste“ des Landes ist diese Pflicht nicht mehr verankert.

Gemeinden, die Ausbaubeiträge nicht erheben, haben auch keine Kürzung oder Nichtberücksichtigung bei Zuschussanträgen zu befürchten.

 

Die in der Gemeinde Verantwortlichen haben sich in den letzten Jahren immer wieder mit der Frage auseinandergesetzt, die gemeindliche Ausbaubeitragssatzung aufzuheben.

Die Argumente pro und contra eines solchen Beschlusses dürften inhaltlich also bekannt und ausgetauscht sein und politisch bewertet.

 

Maßnahmen in der Gemeinde, die nach der aktuell noch gültigen Ausbaubeitragssatzung abzurechnen wären, sind nicht vorhanden.

Insofern ist der Zeitpunkt zum Aufheben dieser Satzung günstig, da der Gemeinde aktuell keine Rechtspflicht zum Anwenden ihrer Satzungsregelungen aus bereits begonnen Maßnahmen obliegt.

In der Gemeinde Dassendorf ist die Ausbaubeitragsatzung seit vielen Jahren nicht mehr zur Anwendung gekommen.

 

Klar muss sein, dass sich die Rechtslage bei der erstmaligen Herstellung von Anlagen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durch das Aufheben dieser (Ausbaubeitrags)Satzung nicht ändert.

Das Bundesgesetz BauGB verhängt weiter eine Rechtspflicht der Gemeinden zum Erheben von Erschließungsbeiträgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Gemeinde aus zukünftig nicht mehr möglichen Beitragsveranlagungen und den daraus resultierenden Finanzierungsanteilen der Grundstückseigentümer

 

 

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Anlagen

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