Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Ausbau Kuhkoppel Ost
Anmerkungen zur Unterschriftensammlung

Liebe Anwohner*innen,

in unserer Anwohnerversammlung am 22.Oktober habe ich Ihnen zugesagt, meine kritischen Anmerkungen zum Text der Unterschriftensammlung zu begründen.

Meine Anmerkungen folgen den Vorschlägen der Amtsverwaltung, die der Gemeinde empfohlen hat, die Zufahrten mit Betonsteinen zu pflastern (Ökopflaster).

Die Anmerkungen sind im nachstehenden Text Ihrer Unterschriftensammlung in kursiver Schrift eingefügt.

Ich bitte um Ihr Verständnis

Volker Johannsen
Umweltausschuss



Liebe Gemeindevertreter*innen,

bereits am 25.06.2020 ? hatten Sie die Sanierung / den Ausbau der Straßen Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg und Müllerkoppel beschlossen. Am 17.06.2021 erfolgte der einstimmige Beschluss, den Ausbau gemäß der vorliegenden Planung des Büros Sommerfeld (zzgl. der Grundstückszufahrten) durchzuführen.
Im September wurde dann seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Überfahrten möglichst einheitlich mit anthrazitgrauen Betonsteinen zu pflastern.

Die Amtsverwaltung hat den Beschlusstext der GV vom 17.Juni „zzgl. der Zufahrten“ zum Anlass genommen, die Gemeinde darauf hinzuweisen, dass die Zufahrten gesondert zu beurteilen sind.

Nach Auffassung der Amtsverwaltung wurde die Ausführung der Zufahrten im beschlossenen Bauprogramm nicht ausreichend beschrieben.
Vom Amt wird daher empfohlen, die Grundstückszufahrten einheitlich mit einer festen Oberfläche herzustellen, da die Ausführung mit Wabenschotter zu einem erhöhten Instandhaltungsaufwand für die Gemeinde führen würde.
Die Planung des Ing. Büros Sommerfeld sieht vor, einen Großteil der Seitenstreifen beidseitig mit Schotterwaben herzustellen, damit eine große Fläche für die Versickerung von Regenwasser zur Verfügung steht. Dieses Konzept ist von der Unteren Wasserbehörde genehmigt worden.
Dieses gilt auch für mit Ökopflaster befestigte Zufahrten, da auch eine Versickerung über die Fugen des Ökopflasters gutachterlich nachgewiesen sind.

Gleichzeitig wird durch diese Bauweise (Anm. Kunststoffwabenschotter) erreicht, dass die Seitenstreifen stabil sind und problemlos befahren werden können.

Diese Lösung ist nach Auffassung des Amtes vertretbar für Flächen mit geringer Beanspruchung, d.h. für Parkierungsflächen. Bei Ein- und Ausfahrten der Grundstücke gelten jedoch höhere Anforderungen.
Durch die Fahrdynamik entstehen Belastungen, die bei einer Ausführung mit Schotterwaben einen erhöhte Instandhaltungsaufwand für die die Gemeinde erfordern.

Der B-Plan Nr. 2 Kuhkoppelgebiet schreibt im Textteil II, 1 vor: ,,Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege, Zufahrten und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem oder wassergebundenem Aufbau herzustellen." Dieses passt nicht mit den nun vorgeschlagenen gepflasterten Überfahrten zusammen, die zu einer erheblichen Reduktion der Versickerungsflächen führen und zusätzliche Berechnungen und Genehmigungen von Entwässerungsmaßnahmen sowie weitere Kosten erfordern würden .

Diese im B-Plan Nr. 2 Kuhkoppelgebiet genannten Vorgaben gelten für private Grundstücke, nicht für die öffentliche Straßenfläche.
Das Ökopflaster erfüllt die vorgegebenen Voraussetzungen für die Versickerung.
Es sind keine neuen Versickerungsflächen und auch keine weiteren Genehmigungsverfahren erforderlich.

Nachdem sich die Diskussionen um die Sanierung dieser Straßen bereits seit über 10 Jahren hinziehen, bitten wir die Gemeindevertretung dringend zu veranlassen, dass der im Juni dieses Jahres einstimmig gefasste Beschluss (Ausführung mit Schotter-Seitenstreifen) jetzt zügig umgesetzt wird.

Eine Bemusterung vor Ort ist nicht mehr erforderlich, da uns bekannt ist, wie die Kombination von Fahrbahndecke, Rasengitterstein in Beton und eine Schotterfläche aussieht.

Die Bemusterung erfolgte auf Vorschlag von Vertretern der Anwohner im Gespräch mit dem Bürgermeister am 18. September und hat bereits zu konstruktiven Gesprächen mit den Anwohnern geführt.


Mit freundlichem Gruß

Ihr
Volker Johannsen