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Schnee und Eis-Räumpflicht in der Gemeinde Börnsen

Die Gemeinde Börnsen hat die Straßenreinigungspflicht in der Straßenreinigungssatzung vom 29.12.2022 geregelt. Zur Straßenreinigungspflicht gehört auch der Winterdienst, d.h. das Schneeräumen und Streuen bei Glätte.

Gehwege und Radwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee zu räumen. Kombinierte Geh- und Radwege sind in ihrer vollen Breite von Schnee freizuhalten. Auf den mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen ist nur Glätte zu beseitigen, jedoch sind Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehflächen zu entfernen. Die Nutzung rotierender Bürsten oder sonstiger Geräte, die die Wegeoberfläche beschädigen können, sind nicht zulässig.

In verkehrsberuhigten Bereichen ist beim Winterdienst von den Anlieger*innen ein Streifen von 1,50 m Breite, gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen anliegenden Grundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche, zu räumen und zu streuen. Gleiches gilt für Straßen oder Straßenabschnitte, in denen ein besonderer Gehweg nicht ausgewiesen ist. Ist kein besonderer Gehweg ausgewiesen und befindet sich zwischen Grundstücksgrenze und Straße ein Grünstreifen, so ist ein 1,50 m breiter Streifen auf der Fahrbahn zu räumen und zu streuen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

In der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 08.00 Uhr, Sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Einläufe von Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Börnsen finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch gern an Frau Tietz Ordnungs- und Sozialamt des Amtes Hohe Elbgeest unter 04104 990 311 oder schicken Sie eine E-Mail an ordnung@amt-hohe-elbgeest.de