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Wasserleitungsgenossenschaft

Vorsitz: Henning Kock

Geschäftsführung: Wanda Schmidt-Bohlens

Prüfungsverband

Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband  -  Verband der Regionen e.V. mit Sitz in Frankfurt  am Main, erreichbar unter www.genossenschaftsverband.de.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Wasserleitungsgenossenschaft Kröppelshagen e.G. erhalten Sie hier.

Satzung

Satzung und Wasserliefer-Ordnung

Wasserqualität

Wasserhärte nach EU-Bestimmungen in der Gemeinde Kröppelshagen-Fahrendorf

Eine Frage, die uns immer wieder gestellt wird, ist die nach der Wasserhärte. Dieser Wert ist z. B. für den Betrieb von Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Kaffeeautomaten wichtig. Die Wasserversorger unterscheiden drei Härtebereiche (nach EU- Bestimmung):

Härtebereich  Gesamthärte Millimol/Liter
Weich bis 1,5
Mittel 1,5 bis 2,5
Hart über 2,5


Unser Trinkwasser
 hat den Härtebereich mittel. Den genauen Wert entnehmen Sie bitte dem Prüfbericht.

Die Wasserhärte wird europaweit in Millimol je Liter definiert. (1 mmol = 1/1000 mol.) Je mehr Calcium und Magnesium das Wasser enthält, desto härter ist es.

 

Hinweise und Empfehlungen: 

Durch stagnierendes Wasser wird die Vermehrung von Keimen in den Leitungen begünstigt. Es kann aber auch zur Anreicherung von Stoffen kommen, die aus den Rohrleitungen stammen. Daher sollten alle Entnahmestellen regelmäßig (möglichst alle drei Tage) benutzt werden. Insbesondere auf selten genutzte Anlagenteile, wie z.B. Außenzapfstellen, selten benutzte Duschen, Entlüftungsleitungen, nasse Feuerlöschleitungen u.s.w. ist zu achten. 

 Die VDI 6023, in der derzeit gültigen Fassung, sieht hierzu Folgendes vor: 

  • Bei Anlagen oder -teilen, die länger als drei Tage nicht genutzt werden, ist bei Wiederinbetriebnahme das Stagnationswasser vollständig auszutauschen (mindestens bis zur Temperaturkonstanz ablaufen lassen). 
  • Bei Anlagen oder –teilen, die länger als 4 Wochen nicht genutzt werden, sind die Leitungen abzusperren, und bei Inbetriebnahme ist das Wasser vollständig auszutauschen. 
  • Bei Anlagen oder –teilen, die länger als 6 Monate nicht genutzt werden, sind die Leitungen abzusperren, und bei Inbetriebnahme ist das Wasser vollständig auszutauschen. Darüber hinaus sollten mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des Trinkwassers durchgeführt werden. 
  • Trinkwasseranlagen, die dauerhaft nicht genutzt werden, sind zurückzubauen.

Kontakt

Wasserleitungsgenossenschaft »
Schulweg 1
21529 Kröppelshagen-Fahrendorf
Telefon: 04104 / 699 26 3
Kontaktformular

Bürozeiten

dienstags 15.00 - 16.30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Prüfberichte

Prüfbericht 2023 » (PDF, 3.6 MB)

Prüfbericht 2022 » (PDF, 3.1 MB)

Prüfbericht 2021 » (PDF, 6.9 MB)

Prüfbericht 2020 » (PDF, 3.1 MB)

Prüfbericht 2019 » (PDF, 2.5 MB)

Prüfbericht 2018 » (PDF, 1005 kB)

Prüfbericht 2017 » (PDF, 307 kB)

Prüfbericht 2016 » (PDF, 507 kB)

Prüfbericht 2015 » (PDF, 471 kB)

Prüfbericht 2014 » (PDF, 483 kB)

Prüfbericht 2012 » (PDF, 332 kB)