Beschlussvorlage - 12/026/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag zur Baugenehmigung eines Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück „Bismarckallee 33“.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den 1. Nachtrag zur Baugenehmigung des Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück Bismarckall 33“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Gestellt wird ein Nachtrag zur Baugenehmigung eines Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück „Bismarckallee 33“. Der Standort des Wohnhauses und die Anordnung der Stellplätze und des Zugangs sollen verändert werden. Die gemäß B-Plan Nr. 7 „Alte Hege“ maximal zulässige GRZ 2 von 0,225 wird eingehalten.

 

Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2021, Vorlage 12/072/2021-1, beraten. Der ursprüngliche Lageplan ist der Vorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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