Beschlussvorlage - 12/026/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
1. Nachtrag zur Baugenehmigung eines Wohnhauses mit 2 WE
Bismarckallee 33 (vormals 24)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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22.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum 1. Nachtrag zur Baugenehmigung eines Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück „Bismarckallee 33“.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den 1. Nachtrag zur Baugenehmigung des Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück Bismarckall 33“ zu erteilen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Nachtrag zur Baugenehmigung eines Wohnhauses mit 2 WE für das Grundstück „Bismarckallee 33“. Der Standort des Wohnhauses und die Anordnung der Stellplätze und des Zugangs sollen verändert werden. Die gemäß B-Plan Nr. 7 „Alte Hege“ maximal zulässige GRZ 2 von 0,225 wird eingehalten.
Der ursprüngliche Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2021, Vorlage 12/072/2021-1, beraten. Der ursprüngliche Lageplan ist der Vorlage beigefügt.
