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Am 25. Februar tagte der Ausschuss Bildung und Soziales der Gemeinde Dassendorf im Amt Hohe Elbgeest. Auf der Tagesordnung standen im Wesentlichen zwei Themen: die Kita-Reform des Landes Schleswig-Holstein und die Satzungsänderung der Kindertageseinrichtung „Spatzennest".

Am 12. Dezember 2019 hat der Landtag das neue Kita-Gesetz beschlossen. Die wesentlichen Reformziele finden sich bereits im offiziellen Titel des Gesetzes wieder – Stärkung der Qualität und finanzielle Entlastung von Familien und Kommunen.

Im Ausschuss erläuterte Frau Schneider, Amtsleiterin für Jugend, Bildung und Kultur im Amt Hohe Elbgeest, die wesentlichen Regelungen des neuen Gesetzes.

Erstmalig werden Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen landesweit geregelt. Diese legen u.a. Mindeststandards für räumliche Anforderungen, Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Personalqualifikation und Verfügungszeiten fest.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg werden bereits seit einigen Jahren hohe Qualitätsniveaus gefordert, daher erfüllt auch das Spatzennest alle wesentlichen Standards.

Platzvergabe von Kita-Plätzen neu geregelt

Über eine zentrale Datenbank werden zukünftig freie Kita-Plätze und Betreuungswünsche der Eltern abgeglichen. Somit erhalten die Ämter eine höhere Transparenz über Bedarf und Kapazitäten, die vorher nicht sicher zu ermitteln waren. Diese Informationen werden die Entscheidungen im Kreis und in den Kommunen hinsichtlich Kapazitätsanpassungen, wie zum Beispiel einem Kita-Neubau, verbessern.

Mit der Kita-Reform wird auch die Finanzierung auf neue Füße gestellt. Der Träger der Einrichtung erhält einen festen Pauschalbetrag pro Kind für die Betreuung, ähnlich wie die Fallpauschalen bei der Krankenhausfinanzierung.

Senkung der Eltern-Kita-Beiträge

Finanzierungsträger sind das Land Schleswig-Holstein, die Wohngemeinde und die Eltern. Die erfreuliche Nachricht für alle Eltern. Die Beiträge werden für die Krippe maximal 288 EUR und für den Kindergarten maximal 226 EUR pro Monat (jeweils für 8-stündige Betreuung) betragen. Das erste Geschwisterkind zahlt zukünftig nur 50 % des Beitrages und alle weiteren sind kostenfrei. Damit werden die Eltern erstmals erheblich entlastet.

Wie sieht es für die Entlastung der Kommunen aus?

Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. In der aktuellen Planung geht die Gemeinde von einer gleichbleibenden Belastung für 2020 aus. Zunächst greifen noch Übergangsregelungen, bis ein Evaluierungsprozess Ende 2024 abgeschlossen wird. Erst danach werden die tatsächlichen Finanzierungbeiträge von Land und Kommune feststehen.

Im Ausschuss wurden die Betreuungs- und Beitragssatzung für das Spatzennest in Hinblick auf diese Neuerungen beraten. Die Neufassung wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt. Außerdem beschäftigte sich das Gremium mit Verträgen, die im Zuge der Reform zu kündigen bzw. anzupassen sind. Dies betrifft einen Vertrag mit dem Kreis zur Kindertagespflege und die Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde Hohenhorn zum Spatzennest.

Corona-Krise trifft auch die Kita-Reform

Zwischenzeitlich soll als Folge der Corona-Krise die Kita-Reform auf den 01.01.2021 verschoben werden. Denn von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind auch die Gremien der Gemeinde und die Ämter betroffen, so finden derzeit bspw. in Dassendorf keine Beschlussgremien statt. Den Kommunen wird dadurch notwendige Zeit zur Umsetzung gegeben.

Dennoch: Der Elternbeitragsdeckel sowie die landesweit einheitliche Sozialermäßigung sollen planmäßig am 01.08.20 in Kraft treten. Damit werden weitere Beratungen zu Satzungsänderungen notwendig sein. Diese werden nach der Normalisierung der derzeitigen Situation auch wieder öffentlich stattfinden. Interessierte sind dazu herzlich eingeladen.

Thomas Markert, WIR Fraktion, Vorsitzender des Ausschusses Bildung und Soziales

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

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