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Freischneiden von Wegen und Straßen

Das Freischneiden gehört zwar nicht zur Straßenreinigung, betrifft aber ebenfalls eine Pflicht des Eigentümers. Hecken, Bäume und andere Gewächse dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsbereich (Straße, Gehweg) hineinragen, da sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 33 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Straßen- und Wegegesetzes.

Bäume, Hecken und andere Anpflanzungen müssen daher in regelmäßigen Abständen überprüft werden und ggf. soweit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr in den öffentlichen Verkehrsbereich reichen und eine gefahrlose Benutzung der Straße und des Gehweges möglich ist. Überhängende Äste sind mindestens auf einer Höhe von 4,00 m zurück zu schneiden. Auch Sichtdreiecke sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Verkehrsteilnehmer an Kreuzungsbereichen und Einmündungen von Straßen ein ausreichend freies Sichtfeld haben.

Bitte helfen Sie durch Beachtung dieser Regeln mit, dass unsere Orte weiterhin unsere „schönen Dörfer" bleiben.

Amt Hohe Elbgeest

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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