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Gehweg oder Seitenstreifen?

Erneut kam in der Gemeindevertretung die Frage danach auf, in welchen Wohnstraßen der Gemeinde sich Gehwege befinden und in welchen nicht. Anlass war, dass das Ordnungsamt im vergangenen Jahr in Seitenwegen „Knöllchen“ für das Parken auf den vermeintlich dort existierenden Gehwegen verteilt hatte.

Kaum ein Verkehrsteilnehmer oder Anlieger war in diesen Straßen bisher davon ausgegangen, dass der Seitenstreifen (auf dem Parken erlaubt ist, wenn 3,05 Meter für den Verkehr verbleiben) als Gehweg (auf dem man nicht Parken darf) gelten könnte.

Die Gemeindevertretung hatte deshalb im vergangenen Jahr einen Beschluss gefasst, dass das Ordnungsamt klären solle, wo sich in der Gemeinde Gehwege befinden und ob die Gemeinde dies in Klarstellung der Lage festlegen könne. Eine Antwort des Ordnungsamtes darauf liegt bisher nicht vor. Die Gemeinde wird hier weiterhin auf Klärung drängen.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

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