Hilfsnavigation
Seiteninhalt

(Riesen-)Bärenklau (Heracleum mantegazzianum, Heracleum giganteum)

Der Riesen-Bärenklau, auch bekannt als „Kaukasischer Bärenklau“, "Bärenkralle", "Herkulesstaude" oder "Herkuleskraut" ist eine imposante Pflanze aus der Familie der Doldenblütler, die bis zu vier Meter hoch werden kann. Ursprünglich stammt sie aus dem Kaukasus und wurde im 19. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa eingeführt. Seitdem hat sie sich vielerorts stark und invasiv ausgebreitet – auch bei uns im Amtsgebiet.

Man findet den Riesen-Bärenklau heute vor allem an Wegrändern, Flussufern, Waldlichtungen und Bahndämmen. Er bevorzugt feuchte, nährstoffreiche Böden.

Doch Vorsicht: Bärenklau ist sehr giftig und kann auch lebensbedrohlich sein. Der Pflanzensaft enthält sogenannte Furanocumarine. Diese Stoffe führen in Verbindung mit Sonnenlicht zu phototoxischen Reaktionen.

Das bedeutet, dass es bei Hautkontakt zu schweren Verbrennungen, Blasenbildung und dauerhaften Narben kommen kann. Besonders für Kinder und Tiere stellt die Pflanze deshalb eine ernsthafte Gefahr dar.

Was also tun?
Am wichtigsten ist es, den direkten Kontakt mit der Pflanze zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Berührung kommen, muss die betroffene Hautpartie sofort gründlich gewaschen und vor Sonnenlicht geschützt werden.

Bei der Entdeckung größerer Bestände sollte unbedingt das Ordnungsamt informiert werden. Eine fachgerechte Entfernung darf ausschließlich mit entsprechender Schutzkleidung oder durch geschultes Personal erfolgen – eigenständiges Entfernen ohne Schutz ist wegen des hohen Verletzungsrisikos nicht zu empfehlen.


Jakobs-Greiskraut (Jacobaea vulgaris, Senecio jacobaea)

Das Jakobs-Greiskraut, auch bekannt als "Jakob-Greiskraut" und "Jakobs-Kreuzkraut" sowie "Jakobskraut", ist eine mit auffälligen gelben Blüten blühende Pflanze aus der Familie der Korbblütler und in Europa heimisch – auch in unserem Amtsgebiet.

Dennoch ist die Pflanze nicht unbedenklich, denn aufgrund ihrer Giftigkeit stellt sie ein ernstzunehmendes Risiko für Mensch und Tier dar.
Man findet Jakobs-Greiskraut häufig auf Wiesen, Weiden, Straßenrändern und Brachflächen. Besonders stark tritt es auf Flächen in Erscheinung, die extensiv genutzt oder nicht regelmäßig gepflegt werden. 

Die Pflanze enthält sogenannte Pyrrolizidinalkaloide – giftige Stoffe, die die Leber schädigen können. Zwar führt der Kontakt in der Regel nicht zu einer akuten Vergiftung, doch die Wirkung ist schleichend und kann bei wiederholter Aufnahme zu schwerwiegendem Leberschaden oder gar Leberversagen führen.

Besonders gefährlich ist das Kraut für Weidetiere wie Pferde und Rinder – selbst in getrockneter Form, etwa im Heu, bleibt das Gift wirksam.

Also was tun?
Wenn Jakobs-Greiskraut entdeckt wird – auf Weiden oder Wiesen sollte es umgehend entfernt und fachgerecht entsorgt werden – keinesfalls über den Kompost.

Tiere müssen von betroffenen Flächen ferngehalten werden. Durch gezieltes Weidemanagement, regelmäßige Mahd und Pflege der Flächen lässt sich die Ausbreitung wirksam eindämmen. Bei größeren Beständen ist es sinnvoll, das Ordnungsamt zu informieren.


Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)

Der Eichenprozessionsspinner ist ein unscheinbarer Nachtfalter, dessen Raupen im Frühjahr an Eichenbäumen auftreten – meist in auffälligen Gruppen ("Prozessionen").

Problematisch sind dabei nicht die Tiere selbst, sondern ihre feinen Brennhaare, die ein starkes Nesselgift enthalten. Der Kontakt kann bei Menschen zu Hautreizungen, Juckreiz, Atembeschwerden oder allergischen Reaktionen führen – auch ohne direkte Berührung, da die Haare durch die Luft verbreitet werden. Besonders gefährlich ist der Aufenthalt in der Nähe befallener Bäume auf Spielplätzen, in Parks oder an Wegen. Die Nester – oft an Stamm oder Astgabeln – sollten keinesfalls berührt oder selbst entfernt werden.

Wer einen Befall feststellt, sollte dies der Gemeinde oder dem Ordnungsamt melden! Die Entfernung erfolgt ausschließlich durch Fachfirmen mit entsprechender Schutzausrüstung.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

Bankverbindung >>