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Hecken schneiden für bessere Sicht und Durchfahrt

Es grünt und blüht in unserem Dorf. An den meisten Stellen ist das auch wünschenswert, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Dort müssen Hecken, Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht auf die Straße oder den Gehweg ragen und dadurch Verkehrsteilnehmer in Sicht und Durchfahrt behindern.

Dies gilt nicht nur für an öffentliche Wege grenzende Privatgrundstücke, sondern auch für landwirtschaftliche und gemeindeeigene Flächen.

Der Eigentümer oder die Eigentümerin der Pflanzen muss den Rückschnitt übernehmen und die Kosten dafür zu tragen. Erfolgt dies nicht und es besteht eine Verkehrsbehinderung, so ist mit Post vom Ordnungsamt zu rechnen, das zu einem Rückschnitt auffordern wird. Dies gilt jedoch ausschließlich für öffentliche Straßenbereiche.

Behinderungen auf Privatgrundstücken zwischen zwei Privateigentümern unterliegen nicht der Aufsicht der Behörde. Dies betrifft auch Privatwege.

Kommt es im Privatbereich zu Unstimmigkeiten, die sich untereinander nicht klären lassen, so wenden Sie sich bitte an das Schiedsamt (Herr Fürst 0152 015 33 07 7).

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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