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Heckenrückschnitte & Grünstreifen

Gerade wächst und sprießt es überall. An den meisten Stellen ist das auch wünschenswert, aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Dort müssen Hecken, Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht auf die Straße oder den Gehweg ragen und dadurch Verkehrsteilnehmende in Sicht und Durchfahrt behindern. Gehwege, Straßen, Verkehrszeichen und Straßenlaternen müssen jederzeit frei zugänglich und sichtbar bleiben. Das gilt auch für Verkehrsschilder oder Straßenbezeichnungen, die jederzeit sichtbar bleiben müssen. Dies betrifft nicht nur an öffentliche Wege grenzende Privatgrundstücke, sondern auch landwirtschaftliche und gemeindeeigene Flächen. Der Eigentümer*innen der Pflanzen muss den Rückschnitt auf eigene Kosten übernehmen und die Kosten dafür tragen.

Auch angrenzende Grünstreifen zwischen Grundstück und Straße sind – sofern keine anderslautende Regelung besteht – regelmäßig von Anwohner*innen zu pflegen, also zu mähen und sauber zu halten.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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