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Im Amtsgebiet besteht keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Dennoch sind Hundebesitzer*innen dazu angehalten, ihre Tiere beim Freilauf stets unter Kontrolle zu halten. Begegnen ihnen andere Passant*innen, sollten Hunde rechtzeitig und zuverlässig zurückgerufen werden. Hunde sind grundsätzlich so auszuführen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht.

Das Ordnungsamt weist außerdem darauf hin, dass im Wald eine Leinenpflicht besteht. Zudem dürfen die Wege nicht verlassen werden – dies dient dem Schutz der dort lebenden Wildtiere.

Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten strengere Regelungen: Sie müssen außerhalb eines ausbruchssicheren Grundstücks an einer geeigneten Leine geführt werden, die eine maximale Länge von zwei Metern nicht überschreiten darf.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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