Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Dabei ging es um die Frage, ob dort ein FFW-Gerätehaus in den Planungen vorgesehen werden soll oder nicht. Der Planungsausschuss (PA) hatte in seiner Sitzung am 10.9. abweichend von bisherigen Plänen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Bebauungsplanung Aufstellungsbeschlüsse ohne Nennung eines Feuerwehrgerätehauses der GV empfohlen. Bürgermeisterin und PA-Vorsitzendem haben mit Verwaltung (Bauamt) und beauftragtem Planungsbüro die Auswirkungen dieser Entscheidung geprüft. Im Ergebnis wird der GV von der Verwaltung empfohlen, das FFW-Gerätehaus wieder in die Aufstellungsbeschlüsse einzufügen.

Missverständlich könnte die Äußerung des Planers im PA verstanden worden sein, bis zu welchem Zeitpunkt ein FFW-Gerätehaus in die Planungen ergänzt werden könnte. Dies müsste mit Beschluss der Auslegungsunterlagen der Fall sein.

Der von der Gemeinde in Beratungen bisheriger Gremiensitzungen favorisierte Standort für ein neues FFW-Geräthaus befindet sich östlich Mühlenweg/ südlich Bornweg und Feuerwehrübungsplatz, landesplanerisch im „Außenbereich“. Bisher erlaubt die Landesplanung dort keine Schaffung eines FFW-Geräthauses.
Die Gemeinde steht in Kontakt zu entsprechenden Ministerien in Kiel, um den favorisierten Standort östlich der L 314 zu ermöglichen. Wesentliche Argumente dafür sind die künftigen Erweiterungsmöglichkeiten und die dortigen Möglichkeiten weiterer Infrastruktur für den (amtsweiten) Bevölkerungsschutz. In diese Argumentation sind Wehrführung, Amtswehrführer und Amtsdirektor Hohe Elbgeest eingebunden. Auch das beauftragte Ortsentwicklungskonzept zielt in diese Richtung.

Die Gemeinde steht in Kontakt mit den Eigentümern der Flächen östlich der L 314. Hinsichtlich weiterer Abstimmungsgespräche sind Klärungen mit der Landesplanung herbeizuführen. Erst dann kann geklärt werden, ob und wie die Fläche der Gemeinde wirklich zur Verfügung stehen kann. Im Anschluss ist noch Planungsrecht dort zu schaffen. Auch hier ist der Verfahrensausgang nicht vorherzusagen.

Selbst wenn sich alle Entscheidungsträger*innen ein FFW-Gerätehaus östlich der L 314 wünschen, gilt es, zeitaufwändige Klärungen zu Landesplanung, Grundstückseigentum und Planungsrecht herbeizuführen, deren Ausgang ungewiss ist. Ziel sollte sein, ein neues, bedarfsgerechtes FFW-Gerätehaus innerhalb von ca. zehn Jahren zu schaffen.

Wenn rechtzeitig Planungsrecht und Grundstücksklärung östl. L 314 geschaffen wird, wird die Fläche Conradkoppel nicht für ein FFW-Gerätehaus benötigt und steht dann ggf. für Kita, Ärztehaus oder Wohnbebauung zur Verfügung.

Wenn es aber nicht gelingen sollte, das FFW-Gerätehaus auf die Fläche östlich L314 zu errichten, benötigt die Gemeinde einen geeigneten Standort für FFW-Gerätehaus. Die Conradkoppel ist der einzige, zentrale Standort im Innenbereich, der der Gemeinde gehört und hinsichtlich der Ausrückzeiten geeignet ist. Er wäre damit sofort umsetzbar.

Würde das FFW-Gerätehaus im Aufstellungsbeschluss zum Planverfahren Conradkoppel berücksichtigt, könnten Lärmschutz und Standortalternativen betrachtet werden und damit Argumente für einen Standort östlich der L 314 konkretisiert werden.

Hinsichtlich dieser vorgebrachten Argumente habe ich mich als Bürgermeisterin in der GV dafür ausgesprochen, das FFW-Geräthaus in die Aufstellungsbeschlüsse zur Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanung wieder mit aufzunehmen.

In der intensiven Diskussion und dem gemeinsamen Ringen um die beste Lösung wurde argumentiert, dass es ein falsches Signal an die Landesplanung ist, das FFW-Gerätehaus auf der Conradkoppel vorzusehen. Besser sei es, die Conradkoppel so zu bebauen, dass bei notwendiger Schaffung eines Gerätehauses diese Fläche nicht mehr zur Verfügung stünde. Damit würde der Druck auf die Landesplanung erhöht, den favorisierten Standort östlich der L314 durchzusetzen. Insbesondere erheblicher Platzbedarf für Parkplatzflächen für die Privatfahrzeuge der FFW-Mitglieder im Einsatzfall und Lärmschutz gegenüber der Wohnbebauung sprächen gegen den Standort „Conradkoppel“.

Nach Diskussion und Sitzungspause hat die Gemeindevertretung in namentlicher Abstimmung mehrheitlich zugestimmt, das FFW-Gerätehaus wieder in die Änderungen des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes mit aufzunehmen.


Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

Bankverbindung >>