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Landtagswahl

Wahlen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 07. Mai 2017

Informationen zur Stimmabgabe

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr in ihrem Wahlbezirk ihre Stimmen abzugeben. Die Anschrift des Wahlbezirkes befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die bis zum 16.04.2017 jeder Wahlberechtigter und jedem Wahlberechtigen zugesandt wird.

Je Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand berufen, der sich jeweils aus bis zu zehn für ihre Gemeinde ehrenamtlich tätigen Wahlberechtigten zusammensetzt.

Um den Grundsatz der geheimen Wahl zu gewährleisten, muss die Wählerin oder der Wähler nach Feststellung der Wahlberechtigung den Stimmzettel in der Wahlkabine kennzeichnen, zusammenfalten und ihn anschließend in eine verschlossene Urne einwerfen.

Im Wahlraum darf niemand Kenntnis von ihrer oder seiner Stimmabgabe erlangen.

Unmittelbar nach Schluss der Wahlhandlung findet die öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk durch den Wahlvorstand statt.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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