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Laub und Schnee sind zu beseitigen

Der Herbst bringt es mit sich, dass Laub, Bucheckern, Eicheln und Co. so manchen Gehwegbereich in eine Rutschpiste verwandeln. Bitte kommen Sie im Interesse aller Verkehrsteilnehmer Ihrer Reinigungspflicht nach.

Laut gültiger Straßenreinigungssatzung (www.dassendorf.de/Politik/Satzungen) obliegt die Reinigung der Wege und Straßen den Anliegern in Frontlänge der anliegenden Grundstücke. Dafür ist es unerheblich, von wem Laub oder Verschmutzung stammen: ob von Ihrem eigenen Baum, Bäumen der Waldbereiche, der Gemeinde oder des Nachbarn. Was auf dem von Ihnen zu pflegenden Grund liegt, ist auch von Ihnen zu beseitigen.

Dazu gehört die bedarfsgerechte, mindestens monatliche Beseitigung von Laub und Abfällen genauso wie die Entfernung wildwachsender Kräuter. Auch Einläufe der Entwässerungsanlagen und Hydranten sind sauber zu halten. Die Säuberungspflicht betrifft Gehwege (außer Parkplätzen), begehbare Seitenstreifen, Radwege, gemischt genutzte Verkehrsflächen, sofern kein Gehweg vorhanden ist (hier ist eine Breite von 1,50 Meter bis zur Straßenmitte zu säubern), Gräben und Grabenverrohungen, die dem Grundstücksanschluss dienen sowie in sämtlichen Nebenstraßen die Rinnsteine - diese jedoch nicht in den Hauptverkehrsstraßen Bornweg, Bundesstraße, Dorfstraße, Kreuzhornweg, Mühlenweg und Müssenweg.

Zur Reinigung gehört auch der Winterdienst, also das Schneeräumen und Streuen bei Glätte in einer Breite von einem Meter vom Fahrbahnrand zur Fahrbahnmitte bzw. auf den vorhan-denen Geh-/Rad-Wegen. In der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder Glätte sind werktags bis 8 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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