Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Richtiges Parken:

Falschparken im öffentlichen Raum
Immer wieder kommt es im Amtsgebiet zu Problemen durch falsch abgestellte Fahrzeuge.
Grundsätzlich gilt: Das Parken im Halteverbot – sei es im absoluten oder im eingeschränkten Halteverbot – ist nicht erlaubt.

Auch Gehwege, Feuerwehrzufahrten, Einmündungen und Kurvenbereiche müssen unbedingt freigehalten werden, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss nicht zu gefährden.

In kostenpflichtigen oder zeitlich beschränkten Parkzonen – etwa mit Parkscheibe – kommt es ebenfalls häufig zu Verstößen: Fahrzeuge werden dort ohne gültigen Parkschein oder über die zulässige Höchstparkdauer hinaus abgestellt.

Hierbei gilt:
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit gültigem Parkschein erlaubt, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt sein muss. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Parkscheibe deutlich sichtbar neben den Parkschein zu legen, um die Parkzeiten korrekt anzugeben und im Falle von Ausfällen die tatsächliche Parkdauer nachvollziehen zu können.

Ebenso ist das Parken auf Grünanlagen oder auf unbefestigten Seitenstreifen untersagt. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen ist nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung oder Markierungen erlaubt wird.

Häufig werden auch dauerhaft abgestellte Anhänger ohne zugfahrzeug im öffentlichen Raum beanstandet.
Hierbei gilt: Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen gemäß § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), höchsten 14 Tage unbewegt abgestellt werden. Bei nicht Einhaltung folgen Verwarngelder und ggf. Bußgelder.

Bei anderen Fahrzeugen (wie Pkw etc.) ist für längere Parkzeiten eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 21 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein erforderlich, da das Parken über den Gemeingebrauch der Straße hinausgeht.

Ein weiteres Problem stellt das Parken in unmittelbarer Nähe zu Kreuzungen, Einmündungen oder Zebrastreifen dar. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände (fünf Meter), müssen eingehalten werden.

Auch das Parken auf Sperrflächen oder direkt vor Grundstücksausfahrten ist verboten.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

Bankverbindung >>