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Sondernutzungen

Eine Sondernutzung liegt immer dann vor, wenn Straßen, Gehwege oder Plätze nicht wie üblich zum Gehen, Fahren oder kurzzeitigen Parken genutzt werden, sondern für anderweitige Zwecke gebraucht werden.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand einen Container, ein Baugerüst oder Bauschutt auf der Straße oder dem Gehweg abstellen bzw. lagern möchte. Auch Verkaufs- oder Infostände, Tische und Stühle vor einem Café oder Umzugstransporter und Baustellen, die Platz auf der Straße brauchen, zählen dazu.


Für solche Nutzungen ist eine Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 21 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG SH) erforderlich. Dabei muss der Antrag eine genaue Beschreibung des Vorhabens, den Ort, den Zeitraum sowie gegebenenfalls einen Lageplan und eine verkehrsrechtliche Anordnung enthalten.

Wichtiger Hinweis: Sondernutzungsgenehmigungen werden für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen ausgestellt. Soll die Nutzung darüber hinaus fortgesetzt werden, muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden.

Ohne diese Genehmigung drohen Bußgelder oder eine kostenpflichtige Ersatzvornahme, bei der die nicht genehmigte Nutzung auf Kosten des Verursachers entfernt wird.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

* Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!
* Bitte beachten Sie die geänderten Servicezeiten im Sozialamt.

Nach vorheriger Vereinbarung sind Termine auch außerhalb der Servicezeiten möglich.
Bitte nutzen Sie außerdem die online Terminvergabe.

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