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Straßenreinigung: Häufigere Reinigung durch Fachfirma - Reinigungspflicht Anliegender bleibt bestehen

Die Pflicht zur Straßenreinigung samt Rinnsteinen, Gehwegen und Sieleinläufen obliegt in weiten Teilen den Anliegerinnen und Anliegern. Die genauen Regelungen (inkl. Winterdienst) sind der Straßenreinigungssatzung unter www.dassendorf.de/Politik/Satzungen/Straßenreingungssatzung zu finden. Hier wird zwischen Nebenstraßen und dem sog. „Dassendorfer Ring“ (samt Kreuzhornweg, Dorfstraße und Bundesstraße) unterschieden, bei dem die Gemeinde die genannten Reinigungen der Straßenflächen leistet.
Die Gemeinde hat bisher zwei Mal jährlich von einer Fachfirma die Straßen reinigen lassen, auch die meisten Nebenstraßen. Um diese Leistung im nächsten Jahr neu auszuschreiben, hat die GV über einen Reinigungsturnus und – umfang beraten. Die in der Straßenreinigungssatzung vermerkten Pflichten sollen bestehen bleiben, insbesondere vor dem Hintergrund von Haftungsfragen und der Klarheit des Leistungsanspruchs. Eine Straßenreinigungsgebühr wird nicht erhoben.
Die GV hat sich dafür ausgesprochen, sämtliche Straßen (wie bisher) zweimal im Jahr und den „Dassendorfer Ring“ samt Kreuzhornweg und Dorfstraße zusätzlich viermal jährlich reinigen zu lassen. Dies soll auch dafür sorgen, dass weniger Feststoffe (Blätter, Zapfen u.ä.) Rinnsteine und Siele belasten.

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr*

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